Riesen-Chaos bei Steuerfahndung des Saarlandes?!

Das Saarland ist seit vielen Jahren ein sogenanntes "Nehmerland" im System des Länderfinanzausgleichs, da seine eigenen Finanzmittel nicht ausreichend sind. Die Geldmittel, welche das Saarland erhält stammen aus den Steuerzahlungen der Steuerpflichtigen der anderen Bundesländer (Bayern und Baden-Württemberg) Nunmehr hat der Rechnungshof des Saarlandes festgestellt, dass von der saarländischen Steuerfahndung wohl seit über 3 Jahren hunderte von Verdachtsfällen, welche sich aus "Banken-CDs" ergeben haben, nicht verfolgt worden sind. Eventuell ist durch dieses Versäumnis in einigen Fällen bereits Verjährung eingetreten. Es drängt sich hier natürlich der Verdacht auf, dass die saarländische Finanzverwaltung die eigenen, saarländischen Steuerpflichtigen "mit Samthandschuhen" anfassen wollte. Vor diesem Hintergrund stellt sich natürlich die Frage, ob die Strafverfolgung in anderen Bundesländern, die auf Erkenntnissen aus Banken-CDs stammen, noch "gerechtfertigt" sind, wenn in einem Bundesland diese Delikte offenkundig seit Jahren nicht bzw. faktisch nicht verfolgt werden.

Steuerrecht "aus dem Leben"

Steuerrecht ist in der konkreten Anwendung superspannend. Für Interessierte (nicht nur Kollegen) haben wir eine sytematische Zusammenstellung des

- Steuerstrafrechts
- Internationalen Steurrechts
- Steuerstrafrechts in Wirtschaftsdelikten
- Steuerstrafrechts im Bereich der Prostitution
zusammengestellt.

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