Kollegen

Sehr geehrte Damen und Herren Kollegen,

hier sprechen wir die Damen und Herren Steuerberater, vereidigte Buchprüfer, Wirtschaftsprüfer oder auch Rechtsanwälte an.

Von Ihnen bekommen wir eine Vielzahl von Empfehlungen und „Überweisungen“. Wir verstehen uns nicht als Berater der Berater, sondern als die Ergänzung Ihrer Dienstleistung. Wir übernehmen Verantwortung für die Bereiche, die Sie aus verschiedenen Gründen nicht leisten wollen. Hausinterne Compliance-Regelungen sprechen manchmal gegen die Beratung in einem Rechtsgebiet, welches nicht -zig Mal pro Jahr bearbeitet wird. Wirtschaftlichkeitsberechnungen zwingen dazu, einzelne Fälle auszulagern. Beschränkungen des Steuerberatungsgesetzes machen die Inanspruchnahme eines Rechtsanwaltes erforderlich. Einschränkungen der Versicherung verlangen eine fremde Beratung. Sich streitende Mandanten können nicht auf beiden Seiten beraten werden. Schließlich gibt es sogar Fälle, in denen die Steuerfahndung auch den Berater strafrechtlich belastet, um diesen aus dem Mandat zu drängen.

In all diesen Fällen helfen wir mit dem Konzept, dass der Mandant Ihnen erhalten bleibt. Wir übernehmen nur den Fall, dessentwegen Sie die Überweisung ausgesprochen haben, und weisen auf die gute Zusammenarbeit mit Ihnen hin.

Wir wenden freiwillig die nachfolgenden Grundsätze bei der Zusammenarbeit an:

  • 1) Wir erbitten beim Mandanten die Befreiung von der Schweigepflicht gegenüber seinem steuerlichen Berater, um die gemeinsame Betreuung in dem Fall zu gewährleisten. Die steuerberatende Kanzlei erhält Abschriften von allen Schriftsätzen.
  • 2) Eine strafbefreiende Selbstanzeige wird nur nach vorheriger Involvierung des steuerlichen Beraters vorgenommen. Eine Entscheidung des Mandanten gegen eine strafbefreiende Selbstanzeige aus Geldmangel wird unverzüglich mit dem steuerlichen Berater erörtert.
  • 3) Wir übernehmen kein Mandat gegen die steuerberatende Kanzlei, unser Gegner ist die Finanzverwaltung.
  • 4) Wir übernehmen grundsätzlich keine Buchhaltung oder die Anfertigung von Jahresabschlüssen und sprechen auch keine Empfehlung für andere Kanzleien aus. Wir wirken vielmehr darauf hin, dass eventuell notwendige neue Berechnungen zur Aufklärung des Sachverhaltes an den bisherigen steuerlichen Berater als Auftrag gegeben werden.

Steuerrecht "aus dem Leben"

Steuerrecht ist in der konkreten Anwendung superspannend. Für Interessierte (nicht nur Kollegen) haben wir eine sytematische Zusammenstellung des

- Steuerstrafrechts
- Internationalen Steurrechts
- Steuerstrafrechts in Wirtschaftsdelikten
- Steuerstrafrechts im Bereich der Prostitution
zusammengestellt.

Suche