BFH bestätigt: Arbeitnehmer muss mehrer Firmenwagen versteuern

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Beschluss vom 24.05.2019, VI B 101/18, seine Rechtsauffassung bestätigt, dass ein Arbeitnehmer, der von seinem Arbeitgeber zwei Firmenwagen zur Verfügung gestellt bekommt, welche er beide auch privat nutzen darf, BEIDE Firmenwagen nach der 1% Regelung versteuern muss. Laut BFH ist es unerheblich, dass der Arbeitnehmer denklogisch nicht beide Pkw zur selben Zeit nutzen kann - es sei ausreichend, dass er der Arbeitnehmer beliebig zwischen den beiden Pkw wählen bzw. wechseln kann. Ebenfalls ist es unerheblich, ob der Arbeitnehmer die Firmenwagen Dritten überlassen darf oder nicht.

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