Säumniszuschläge ab 2019 verfassungswidrig?

Das Finanzgericht Münster hat ernstliche Zweifel, ob die Höhe der Säumniszuschläge von 1% pro Monat ab dem 2019 noch verfassungsgemäß sind. Das Gericht orientierte sich dabei an der Entscheidung des Bundesverfassungsgericht aus dem Jahr 2021, welches die Vollverzinsung in Höhe von 1% pro Monat jedenfalls ab 2019 für verfassungswidrig erachtet hatte. Das FG Münster überträgt diesen Gedanken nun auf die Säumniszuschläge. So lange keine Allgemeinverfügung des Bundesfinanzministeriums vorliegt, sollten alle Steuerpflichtige entsprechende Bescheide über Säumniszuschläge mit einem Einspruch anfechten.

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