Banken-CD: Auskunftsersuchen nach Luxemburg rechtmäßig

Das Finanzgericht Köln hat kürzlich entschieden, dass die deutschen Steuerbehörden ein Auskunftsersuchen an die Luxemburger Steuerverwaltung hinsichtlich Luxemburger Bankkonten stellen dürfen, auch wenn die dafür notwendigen Daten aus einer "illegalen" Steuerdaten-/Banken-CD stammen. Das Finanzgericht Köln begründet seine Ansicht damit, dass die Steuerbehörden zu solchen Auskunftsersuchen an ausländische Staaten berechtigt sind, wenn die inländischen Ermittlungsbemühungen nicht erfolgreich waren. Hinsichtlich der mutmaßlich "illegalen" Herkunft der Steuerdaten besteht aus Sicht des FG Köln kein Beweisverwertungsverbot und ferner auch kein sonstiger Verstoß gegen Grundsätze des fairen Verfahrens. Die Entscheidung liegt auf der bisherigen Linie der Rechtsprechung des FG Köln - das Gericht räumt den Steuerbehörden (natürlich auf Grundlage der entsprechenden gesetzlichen Vorschriften) im Grundsatz einen recht weiten Ermessensspielraum hinsichtlich Auskunftsersuchen ein.

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