BFH bestätigt: Arbeitnehmer muss mehrer Firmenwagen versteuern
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Beschluss vom 24.05.2019, VI B 101/18, seine Rechtsauffassung bestätigt, dass ein Arbeitnehmer, der von seinem Arbeitgeber zwei Firmenwagen zur Verfügung gestellt bekommt, welche er beide auch privat nutzen darf, BEIDE Firmenwagen nach der 1% Regelung versteuern muss. Laut BFH ist es unerheblich, dass der Arbeitnehmer denklogisch nicht beide Pkw zur selben Zeit nutzen kann - es sei ausreichend, dass er der Arbeitnehmer beliebig zwischen den beiden Pkw wählen bzw. wechseln kann. Ebenfalls ist es unerheblich, ob der Arbeitnehmer die Firmenwagen Dritten überlassen darf oder nicht.Steuerrecht "aus dem Leben"
Steuerrecht ist in der konkreten Anwendung superspannend. Für Interessierte (nicht nur Kollegen) haben wir eine sytematische Zusammenstellung des
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zusammengestellt.
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