Erbrecht & Nachfolgeplanung

Bei einem Erbfall gibt es viele verschiedene Dinge zu berücksichtigen, insbesondere dann, wenn der Erblasser Unternehmer oder Gesellschafter einer Personen- oder Kapitalgesellschaft war. Was passiert mit dem Unternehmen bzw. des Gesellschaftsanteilen? Diese Frage ist nicht immer einfach zu beantworten, da Erbrecht und Gesellschaftsrecht auf dieser Ebene recht weit auseinandergehen und daher zu unliebsamen Überraschungen bei den (vermeintlichen) Erben und/oder Unternehmensnachfolgern führen können.

Hinzutreten die erbschaft- und ertragsteuerrechtlichen Folgen eines solchen Unternehmensübergangs im Erbfall.

Unternehmer und Gesellschafter sind daher gut beraten, sich der Frage der Nachfolge rechtzeitig zu stellen und Vorkehrungen zu treffen, die ihren Willen auch nach dem Tode zur Geltung verhelfen. Wir beraten Sie bei allen Fragen rund um die Unternehmensnachfolge und entwerfen für Sie Testament oder Erbvertrag. Wo es angebracht ist, gestalten wir Gesellschaftsverträge und Satzungen so um, dass die Nachfolge in den Gesellschaftsanteilen auch auf gesellschaftsrechtlicher Ebene den testamentarischen bzw. erbvertraglichen Regelungen entspricht.

Wir beraten Sie insbesondere auch bei der steuerlichen Gestaltung einer solchen Unternehmensnachfolge. Die betriebsbezogenen Steuerbefreiungen sind ebenso zu beachten wie die persönlichen Gestaltungselemente. Wir schlagen den Bogen der Beratung weit, denn eine Familienstiftung kann ebenso wie ein Trust ein legitimes Mittel der Gestaltung sein.

Das Instrument der vorweggenommenen Erbfolge kann sich bei Unternehmensübergang von der Senior- auf die Juniorgeneration als effektiver darstellen, als der Weg der Vererbung des Unternehmens. Natürlich überwachen wir auch den Übergang des Vermögens und bieten Hilfe an. Die Testamentsvollstreckung oder auch die zeitlich gebundene Überwachung des eingesetzten Fremd-Geschäftsführers kann für die trauernde Familie eine Hilfe sein. Unternehmerische Vermögen weisen oft internationale Aspekte auf.

Gelder sind zum Zwecke der Risikoverteilung auf verschiedene Bankhäuser und verschiedene Länder verteilt. Grundstücke bestehen an lukrativen Industriestandorten und werthaltigen Ferienorten. Das Unternehmen unterhält Tochtergesellschaften oder Betriebsstätten im Ausland. Manchmal studiert der Erbe im Zeitpunkt des Erbfalles im Ausland. Auch diese Beratungssituation gestalten wir für Sie. Die Beschäftigung mit ausländischen erbrechtlichen Statuten und ausländischen erbsteuerrechtlichen Gestaltungen gehört zum Beratungsprofil.

Steuerrecht "aus dem Leben"

Steuerrecht ist in der konkreten Anwendung superspannend. Für Interessierte (nicht nur Kollegen) haben wir eine sytematische Zusammenstellung des

- Steuerstrafrechts
- Internationalen Steurrechts
- Steuerstrafrechts in Wirtschaftsdelikten
- Steuerstrafrechts im Bereich der Prostitution
zusammengestellt.

Suche