Kollegen
Sehr geehrte Damen und Herren Kollegen,
hier sprechen wir die Damen und Herren Steuerberater, vereidigte Buchprüfer, Wirtschaftsprüfer oder auch Rechtsanwälte an.
Von Ihnen bekommen wir eine Vielzahl von Empfehlungen und „Überweisungen“. Wir verstehen uns nicht als Berater der Berater, sondern als die Ergänzung Ihrer Dienstleistung. Wir übernehmen Verantwortung für die Bereiche, die Sie aus verschiedenen Gründen nicht leisten wollen. Hausinterne Compliance-Regelungen sprechen manchmal gegen die Beratung in einem Rechtsgebiet, welches nicht -zig Mal pro Jahr bearbeitet wird. Wirtschaftlichkeitsberechnungen zwingen dazu, einzelne Fälle auszulagern. Beschränkungen des Steuerberatungsgesetzes machen die Inanspruchnahme eines Rechtsanwaltes erforderlich. Einschränkungen der Versicherung verlangen eine fremde Beratung. Sich streitende Mandanten können nicht auf beiden Seiten beraten werden. Schließlich gibt es sogar Fälle, in denen die Steuerfahndung auch den Berater strafrechtlich belastet, um diesen aus dem Mandat zu drängen.
In all diesen Fällen helfen wir mit dem Konzept, dass der Mandant Ihnen erhalten bleibt. Wir übernehmen nur den Fall, dessentwegen Sie die Überweisung ausgesprochen haben, und weisen auf die gute Zusammenarbeit mit Ihnen hin.
Wir wenden freiwillig die nachfolgenden Grundsätze bei der Zusammenarbeit an:
- 1) Wir erbitten beim Mandanten die Befreiung von der Schweigepflicht gegenüber seinem steuerlichen Berater, um die gemeinsame Betreuung in dem Fall zu gewährleisten. Die steuerberatende Kanzlei erhält Abschriften von allen Schriftsätzen.
- 2) Eine strafbefreiende Selbstanzeige wird nur nach vorheriger Involvierung des steuerlichen Beraters vorgenommen. Eine Entscheidung des Mandanten gegen eine strafbefreiende Selbstanzeige aus Geldmangel wird unverzüglich mit dem steuerlichen Berater erörtert.
- 3) Wir übernehmen kein Mandat gegen die steuerberatende Kanzlei, unser Gegner ist die Finanzverwaltung.
- 4) Wir übernehmen grundsätzlich keine Buchhaltung oder die Anfertigung von Jahresabschlüssen und sprechen auch keine Empfehlung für andere Kanzleien aus. Wir wirken vielmehr darauf hin, dass eventuell notwendige neue Berechnungen zur Aufklärung des Sachverhaltes an den bisherigen steuerlichen Berater als Auftrag gegeben werden.
Karriere
Rechtsanwalt/Rechtsanwältin
Hier könnte Ihr Name stehen!
Gern ergänzen wir unseren Beraterkreis mit weiteren Kollegen (m/w). Überzeugen Sie uns, dass Sie schon immer Rechtsanwalt (m/w) werden wollten und erklären Sie uns weiter, warum die Arbeit im Steuerrecht für Sie das Ziel ist.
Wir helfen Ihnen, dieses Ziel zu erreichen und praktische Fälle im Steuerrecht alleinverantwortlich zu bearbeiten. Eine Bewerbung ist zu richten an Herrn Rechtsanwalt Sebastian Korts.
Referendare (m/w)
Referendare (m/w) sind uns als Stationsreferendare willkommen. Gerne begrüßen wir Sie auch für eine länger andauernde Tätigkeit zur Vorbereitung auf den „Fachanwalt für Steuerrecht“. Idealerweise melden Sie sich schon nach Abschluss des ersten Examens, um eine Konzeption für diesen Weg zu besprechen. Eine Bewerbung ist zu richten an Herrn Rechtsanwalt Sebastian Korts.
Wahed T. Barekzai
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Steuerrecht
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Steuerstrafverteidiger*
LL.M. -Master of Laws- (UK)
- Jura - Studium: Universität Saarbrücken, Lancaster University (UK) und Universität Regensburg
- LL.M. - Studium: Cambridge/Köln
Master-Thesis: "EU fundamental freedoms and direct taxation - with specific references to the decisions of the ECJ" - Rechtsanwalt seit 2001
- Fachanwalt für Steuerrecht
- Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
- Partner der Korts Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
- gewähltes Mitglied des Steuerrechtsausschusses des Kölner Anwaltverein von 2004 bis 2014
- Sprecher des Steuerrechtsausschusses von 2011 bis 2014
Kontakt
- Telefon: +49 (0) 221 940 21 00
- Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
- Skype: KORTS_RA_Barekzai
- Internet: www.korts.de
"Fachanwalt für Steuerrecht" und "Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht" sind Titel, die von der Rechtsanwaltskammer verliehen werden, wenn jeweils sowohl das Bestehen einer theoretischen Prüfung als auch die Bearbeitung einer Vielzahl von praktischen Fällen nachgewiesen sind.
Die bestandene Prüfung eines zusätzlichen Studiums an der Fernuniversität Hagen im Bereich Steuerstrafrecht führt zu der Bezeichnung "Steuerstrafverteidiger".
"LL.M. – Master of Laws" ist ein zusätzlicher (internationaler) akademischer Studienabschluss, der einen konkreten steuerrechtlichen Hintergrund hatte.
Silke Seibt
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Steuerrecht
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Steuerstrafverteidiger*
- Jura - Studium: Humboldt Universität zu Berlin
- Rechtsanwalt seit 2000
- Fachanwalt für Steuerrecht
- Fachanwalt für Arbeitsrecht
- Partner der Korts Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
- gewähltes Mitglied des Steuerrechtsausschusses des Kölner Anwaltverein von 2005 bis 2011 und dessen Sprecher bis 2011
Kontakt
- Telefon: +49 (0) 221 940 21 00
- Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
- Skype: KORTS_RA_Seibt
- Internet: www.korts.de
"Fachanwalt für Steuerrecht" und "Fachanwalt für Arbeitsrecht" sind Titel, die von der Rechtsanwaltskammer verliehen werden, wenn jeweils sowohl das Bestehen einer theoretischen Prüfung als auch die Bearbeitung einer Vielzahl von praktischen Fällen nachgewiesen sind.
Die bestandene Prüfung eines zusätzlichen Studiums an der Fernuniversität Hagen im Bereich Steuerstrafrecht führt zu der Bezeichnung "Steuerstrafverteidiger".
Of Counsel: Petra Korts
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Steuerrecht
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Steuerstrafverteidiger*
MBA - Master of Business Administration
- Jura - Studium Albertus Magnus Universität, Köln
MBA - Studium University of Wales, Cardiff - Rechtsanwalt seit 1996
- Fachanwalt für Steuerrecht
- Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
- Partner der Korts Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
- gewähltes Mitglied des Steuerrechtsausschuß des Kölner Anwaltverein von 1999 bis 2008,
dessen Sprecher von 2002 bis 2008 - Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Steuerrecht im DAV seit 1995
- Veröffentlichungen von Petra Korts
Kontakt
- Telefon: +49 (0) 221 940 21 00
- Mobil: +49 (0) 172 259 80 21
- Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
- Skype: KORTS_RAKortsP
- Internet: www.korts.de
"Fachanwalt für Steuerrecht" und "Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht" sind Titel, die von der Rechtsanwaltskammer verliehen werden, wenn jeweils sowohl das Bestehen einer theoretischen Prüfung als auch die Bearbeitung einer Vielzahl von praktischen Fällen nachgewiesen sind.
Die bestandene Prüfung eines zusätzlichen Studiums an der Fernuniversität Hagen im Bereich Steuerstrafrecht führt zu der Bezeichnung "Steuerstrafverteidiger".
MBA – Master of Business Administration ist ein zusätzlicher (internationaler) akademischer Studienabschluss, der einen konkreten steuerrechtlichen Hintergrund hatte.
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