Steuer- und Geschäftsunterlagen bei Durchsuchung und Beschlagnahme
Bei dem Verdacht einer Steuerstraftat spielt die Beschlagnahme von Geschäftsunterlagen durch die Ermittlungsbehörden eine entscheidende Rolle – sowohl für die Verteidigungstaktik als auch in praktischer Hinsicht. Ein Ermittlungsverfahren wegen Steuerhinterziehung führt in etwa 75 % der Fälle zu Hausdurchsuchungen und Beschlagnahmen/Sicherstellungen. In der Regel beschlagnahmen die Ermittlungsbehörden sämtliche Geschäftsunterlagen (und darüber hinaus), was für den Unternehmer gravierende Folgen haben kann. Oft fehlen ihm dadurch essenzielle Unterlagen für die Fortführung seines Betriebs, und in einigen Fällen sind sogar die Originale erforderlich. Daraus ergeben sich zwei wesentliche Streitpunkte: *Kann der Unternehmer die Herausgabe der Originale verlangen, wenn Kopien für das Ermittlungsverfahren ausreichen? *Muss ihm die Ermittlungsbehörde auf deren Kosten Kopien der beschlagnahmten Unterlagen zur Verfügung stellen? Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat zu diesen umstrittenen Fragen im August 2024 eine Entscheidung getroffen: Auch im Beschlagnahmerecht gilt das Prinzip der Verhältnismäßigkeit. Grundsätzlich hat der Unternehmer ein Recht auf Herausgabe der Originale, sofern für das Ermittlungsverfahren Kopien in der Ermittlungsakte ausreichen. Die Anfertigung dieser Kopien erfolgt in der Regel durch die Ermittlungsbehörden, jedoch gegen Kostenerstattung. Alternativ kann dem Verteidiger gestattet werden, Einsicht in die Akten zu nehmen und auf eigene Kosten Kopien anzufertigen. Sollte der Beschuldigte beide Möglichkeiten ohne Begründung ablehnen oder nicht wahrnehmen, geht dies nach Auffassung des Gerichts „zu seinen Lasten“. Da die Beschlagnahme von Geschäftsunterlagen erhebliche wirtschaftliche und rechtliche Konsequenzen für den Unternehmer haben kann, ist in solchen Fällen eine Beratung durch einen spezialisierten Rechtsanwalt unerlässlich. Wir stehen Ihnen mit unserer fachlichen Expertise zur Seite und beraten Sie umfassend zu den rechtlichen Möglichkeiten, um Ihre Interessen bestmöglich zu wahren.Steuerrecht "aus dem Leben"
Steuerrecht ist in der konkreten Anwendung superspannend. Für Interessierte (nicht nur Kollegen) haben wir eine sytematische Zusammenstellung des
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zusammengestellt.
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