Cum-Ex-Verfahren: Über 10 Jahre Haft

Der Bundesgerichtshof -BGH- hat Ende Oktober zum zweiten Mal eine Revision des Hauptinitiator der Cum-Ex-Geschäfte verworfen. Eine erste Revision gegen ein Urteil des Landgerichts Bonn (8 Jahre Freiheitsstrafe) wegen Cum-Ex-Geschäften hatte der BGH bereits 2023 verworfen. Nunmehr verwarf der BGH eine Revision der Hauptbeschuldigten gegen ein Urteil des Landgerichts Wiesbaden (8 Jahre und 3 Monate Freiheitsstrafe). Auch eine Verfassungsbeschwerde gegen das Urteil des Landgerichts Bonn ist vor einem Jahr vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert. Nunmehr muss aus beiden Urteilen eine Gesamtstrafe gebildet werden, sodass am Ende eine Freiheitsstrafe von deutlich über 10 Jahren stehen könnte. Im Rahmen der bisherigen Verteidigungsstrategie hatte der Hauptbeschuldigte immer bestritten, dass es sich um strafbare Geschäfte gehandelt hat. Sein (Haupt)Mittäter steht derzeit vor dem Landgericht Bonn, dieser hatte jedoch seit 2016 umfangreich mit der Staatsanwaltschaft Köln zusammengearbeitet.

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