Coronahilfen/Überbrückungshilfen und Subventionsbetrug
Zum 30.09.2024 lief die Frist zur Einreichung der Schlussabrechnungen für die Corona-Überbrückungshilfen ab. Nunmehr befinden sich alle Überbrückungshilfen in der Überprüfung. Jedoch schon davor kam es zu einer nicht unerheblichen Zahl von Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Subventionsbetruges, den nach einiger Unsicherheit in der Anfangsphase steht allgemein fest, dass es sich bei den Corona-Hilfen um Subventionen im Sinne des § 264 Strafgesetzbuch (StGB) handelt. Die Besonderheit des § 264 StGB liegt darin, dass allein die Angabe von falschen Tatsachen im Antrag ausreichend ist, es muss nicht zu einer vollständigen/teilweisen Auszahlung der Subvention kommen. Ferner ist es ausreichend, dass die falschen Angaben grob fahrlässig gemacht werden, eine vorsätzliche Begehung ist nicht erforderlich. Bereits die Frage, ob der erforderliche Umsatzeinbruch coronabedingt war, kann eine Rückforderung und gegebenenfalls ein Strafverfahren auslösen. Ein Vielzahl weiterer Angaben in den Anträgen werden von den Gerichten als subventionsrechtlich erhebliche Tatsachen angesehen. Ebenfalls schwierig ist der Umstand, dass nicht nur der Subventionsempfänger, sondern (in bestimmten Konstellationen) auch der Steuerberater/prüfende Dritte als (Mit)Täter oder Gehilfe angesehen werden kann. Gerne beraten wir Sie in solchen Konstellationen. Unsere Kanzlei ist seit über 20 Jahren bundesweit im Bereich des Wirtschaftsstrafrechts und Steuerstrafrechts tätig, ferner verfügen wir über Erfahrung hinsichtlich der Antragstellung/Verfahren der Corona-Überbrückungshilfen.Steuerrecht "aus dem Leben"
Steuerrecht ist in der konkreten Anwendung superspannend. Für Interessierte (nicht nur Kollegen) haben wir eine sytematische Zusammenstellung des
- Steuerstrafrechts
- Internationalen Steurrechts
- Steuerstrafrechts in Wirtschaftsdelikten
- Steuerstrafrechts im Bereich der Prostitution
zusammengestellt.
Suche
Meistgelesen Beiträge
- Steuer-Symposium in Berlin: Die deutsche Verhandlungsgrundlage für Doppelbesteuerungsabkommen
- BGH: 10jährige Verjährungsfrist bei Steuerhinterziehung auch "rückwirkend" anwendbar
- Steueroasen-CD: Deutschland bekommt nun doch die Daten
- Steuerfahndung NRW: 200 "Schweiz"-Selbstanzeigen im Monat
- Bankgeheimnis: Liechtenstein knickt ein
Die neuesten Beiträge
- Schiedsrichter im Gesellschafterstreit – Verbindung von rechtlicher und steuerlicher Kompetenz
- Vorsicht Falle! Warum eine abgeschlossene Betriebsprüfung noch lange nicht das Ende ist
- Dr. Korts erstreitet weiteres Grundsatzurteil des BFH zu Auskunftsansprüche von Steuerpflichtigen
- Internationale Steuerplanung: So gelingt der steueroptimierte Wohnsitzwechsel
- Steuerhinterziehung mit Dubai-Vermögen? Jetzt schnell handeln und strafrechtliche Konsequenzen vermeiden!
- Steuerstreit vor dem BFH? Diese neue Entscheidung verbessert Ihre Erfolgsaussichten!
- Überhöhte Grundsteuer? Fachanwälte helfen bei der Abwehr unberechtigter Forderungen
- Gewerbesteuer sparen – aber sicher! So vermeiden Sie den Verdacht der Steuerhinterziehung
- Steuerfallen bei Tantiemen: Jetzt beraten lassen und hohe Nachzahlungen vermeiden!
- BFH-Urteil zu Steuerstundungsmodellen: Lassen Sie sich rechtzeitig beraten!
- Gesellschafterstreit – Handeln Sie jetzt, bevor es zu spät ist!
- Betriebsprüfung? Fachanwalt für Steuerrecht!
- Ihr starker Partner im Gesellschafterstreit – Erfahren, durchsetzungsstark, erfolgreich
- Steuerliche Betriebsprüfung und Steuerstrafverfahren – Warum eine spezialisierte Vertretung entscheidend ist
- Steuer- und Geschäftsunterlagen bei Durchsuchung und Beschlagnahme