Internationales Steuerstrafrecht - Festschriftsbeitrag für Prof. Dr. Frotscher
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- Erstellt am Mittwoch, 13. Dezember 2023 14:24
Cum-Ex: Staatsanwalt fordert 5 Jahre Haft, Dubai liefert aus
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Cum-ex: Prozess gegen Hanno Berger gestartet
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Cum-Ex: "Mastermind" ausgeliefert - Strafverhandlung im April
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- Erstellt am Montag, 07. März 2022 16:18
BFH: Ausfall einer privaten Darlehensforderung als Verlust
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- Erstellt am Freitag, 18. Juni 2021 08:24
Cum-Ex II: Strafverfahren in Bonn geplatzt
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- Erstellt am Donnerstag, 10. Juni 2021 09:59
Strafbarkeitsrisiken bei Kurzarbeitergeld und Soforthilfe
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- Erstellt am Dienstag, 14. April 2020 13:28
Cum/Ex-Verfahren: Erster Beschuldigter in U-Haft
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- Erstellt am Donnerstag, 28. November 2019 15:37
BFH: Bedeutsame Änderung bei internationaler Konzernfinanzierung
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- Erstellt am Montag, 20. Mai 2019 15:12
Datenschutz
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- Erstellt am Montag, 07. Mai 2018 11:48
1. Name und Kontaktdaten des für die Verarbeitung Verantwortlichen sowie des betrieblichen Datenschutzbeauftragten
Ansprechpartner für alle Fragen des Datenschutzes ist
Rechtsanwalt Dr. Sebastian Korts
Fachanwalt für Steuerrecht
Alter Militärring 10
50933 Köln
Tel.: +49 (0) 2 21/940 21 00
2. Erhebung und Speicherung personenbezogener Daten sowie Art und Zweck von deren Verwendung
a) Beim Besuch der Website
Beim Aufrufen unserer Website werden durch den auf Ihrem Endgerät zum Einsatz kommenden Browser automatisch Informationen an den Server unserer Website gesendet. Diese Informationen werden temporär in einem sog. Logfile gespeichert. Folgende Informationen werden dabei ohne Ihr Zutun erfasst und bis zur automatisierten Löschung gespeichert:
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Datum und Uhrzeit des Zugriffs,
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Name und URL der abgerufenen Datei,
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verwendeter Browser und ggf. das Betriebssystem Ihres Rechners sowie der Name Ihres Access-Providers.
Die genannten Daten werden durch uns zu folgenden Zwecken verarbeitet:
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Gewährleistung eines reibungslosen Verbindungsaufbaus der Website,
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Gewährleistung einer komfortablen Nutzung unserer Website,
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Auswertung der Systemsicherheit und -stabilität sowie
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zu weiteren administrativen Zwecken.
Die Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO. Unser berechtigtes Interesse folgt aus oben aufgelisteten Zwecken zur Datenerhebung. In keinem Fall verwenden wir die erhobenen Daten zu dem Zweck, Rückschlüsse auf Ihre Person zu ziehen.
Darüber hinaus setzen wir beim Besuch unserer Website Cookies sowie Analysedienste ein. Nähere Erläuterungen dazu erhalten Sie unter den Ziff. 4 und 5 dieser Datenschutzerklärung.
b) Bei Anmeldung für unseren Newsletter
Sofern Sie nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. a DSGVO ausdrücklich eingewilligt haben, verwenden wir Ihre E-Mail-Adresse dafür, Ihnen regelmäßig unseren Newsletter zu übersenden. Für den Empfang des Newsletters ist die Angabe einer E-Mail-Adresse ausreichend.
Die Abmeldung ist jederzeit möglich, zum Beispiel über einen Link am Ende eines jeden Newsletters. Alternativ können Sie Ihren Abmeldewunsch gerne auch jederzeit an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! senden.
c) Bei Nutzung unseres Kontaktformulare
Bei Fragen jeglicher Art bieten wir Ihnen die Möglichkeit, mit uns über ein auf der Website bereitgestelltes Formular Kontakt aufzunehmen. Dabei ist die Angabe einer gültigen E-Mail-Adresse erforderlich, damit wir wissen, von wem die Anfrage stammt und um diese beantworten zu können. Weitere Angaben können freiwillig getätigt werden.
Die Datenverarbeitung zum Zwecke der Kontaktaufnahme mit uns erfolgt nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. a DSGVO auf Grundlage Ihrer freiwillig erteilten Einwilligung.
Die für die Benutzung des Kontaktformulars von uns erhobenen personenbezogenen Daten werden nach Erledigung der von Ihnen gestellten Anfrage automatisch gelöscht.
3. Weitergabe von Daten
Eine Übermittlung Ihrer persönlichen Daten an Dritte zu anderen als den im Folgenden aufgeführten Zwecken findet nicht statt.
Wir geben Ihre persönlichen Daten nur an Dritte weiter, wenn:
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Sie Ihre nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. a DSGVO ausdrückliche Einwilligung dazu erteilt haben,
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die Weitergabe nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist und kein Grund zur Annahme besteht, dass Sie ein überwiegendes schutzwürdiges Interesse an der Nichtweitergabe Ihrer Daten haben,
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für den Fall, dass für die Weitergabe nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. c DSGVO eine gesetzliche Verpflichtung besteht, sowie
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dies gesetzlich zulässig und nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO für die Abwicklung von Vertragsverhältnissen mit Ihnen erforderlich ist.
4. Cookies
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6. Betroffenenrechte
Sie haben das Recht:
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gemäß Art. 15 DSGVO Auskunft über Ihre von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten zu verlangen. Insbesondere können Sie Auskunft über die Verarbeitungszwecke, die Kategorie der personenbezogenen Daten, die Kategorien von Empfängern, gegenüber denen Ihre Daten offengelegt wurden oder werden, die geplante Speicherdauer, das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung oder Widerspruch, das Bestehen eines Beschwerderechts, die Herkunft ihrer Daten, sofern diese nicht bei uns erhoben wurden, sowie über das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling und ggf. aussagekräftigen Informationen zu deren Einzelheiten verlangen;
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gemäß Art. 16 DSGVO unverzüglich die Berichtigung unrichtiger oder Vervollständigung Ihrer bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten zu verlangen;
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gemäß Art. 17 DSGVO die Löschung Ihrer bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten zu verlangen, soweit nicht die Verarbeitung zur Ausübung des Rechts auf freie Meinungsäußerung und Information, zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung, aus Gründen des öffentlichen Interesses oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist;
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gemäß Art. 18 DSGVO die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen, soweit die Richtigkeit der Daten von Ihnen bestritten wird, die Verarbeitung unrechtmäßig ist, Sie aber deren Löschung ablehnen und wir die Daten nicht mehr benötigen, Sie jedoch diese zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigen oder Sie gemäß Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung eingelegt haben;
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gemäß Art. 20 DSGVO Ihre personenbezogenen Daten, die Sie uns bereitgestellt haben, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesebaren Format zu erhalten oder die Übermittlung an einen anderen Verantwortlichen zu verlangen;
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gemäß Art. 7 Abs. 3 DSGVO Ihre einmal erteilte Einwilligung jederzeit gegenüber uns zu widerrufen. Dies hat zur Folge, dass wir die Datenverarbeitung, die auf dieser Einwilligung beruhte, für die Zukunft nicht mehr fortführen dürfen und
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gemäß Art. 77 DSGVO sich bei einer Aufsichtsbehörde zu beschweren. In der Regel können Sie sich hierfür an die Aufsichtsbehörde Ihres üblichen Aufenthaltsortes oder Arbeitsplatzes oder unseres Kanzleisitzes wenden.
7. Widerspruchsrecht
Sofern Ihre personenbezogenen Daten auf Grundlage von berechtigten Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO verarbeitet werden, haben Sie das Recht, gemäß Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten einzulegen, soweit dafür Gründe vorliegen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben oder sich der Widerspruch gegen Direktwerbung richtet. Im letzteren Fall haben Sie ein generelles Widerspruchsrecht, das ohne Angabe einer besonderen Situation von uns umgesetzt wird.
Möchten Sie von Ihrem Widerrufs- oder Widerspruchsrecht Gebrauch machen, genügt eine E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
8. Datensicherheit
Wir verwenden innerhalb des Website-Besuchs das verbreitete SSL-Verfahren (Secure Socket Layer) in Verbindung mit der jeweils höchsten Verschlüsselungsstufe, die von Ihrem Browser unterstützt wird. In der Regel handelt es sich dabei um eine 256 Bit Verschlüsselung. Falls Ihr Browser keine 256-Bit Verschlüsselung unterstützt, greifen wir stattdessen auf 128-Bit v3 Technologie zurück. Ob eine einzelne Seite unseres Internetauftrittes verschlüsselt übertragen wird, erkennen Sie an der geschlossenen Darstellung des Schüssel- beziehungsweise Schloss-Symbols in der unteren Statusleiste Ihres Browsers.
Wir bedienen uns im Übrigen geeigneter technischer und organisatorischer Sicherheitsmaßnahmen, um Ihre Daten gegen zufällige oder vorsätzliche Manipulationen, teilweisen oder vollständigen Verlust, Zerstörung oder gegen den unbefugten Zugriff Dritter zu schützen. Unsere Sicherheitsmaßnahmen werden entsprechend der technologischen Entwicklung fortlaufend verbessert.
9. Aktualität und Änderung dieser Datenschutzerklärung
Diese Datenschutzerklärung ist aktuell gültig und hat den Stand Mai 2018.
Durch die Weiterentwicklung unserer Website und Angebote darüber oder aufgrund geänderter gesetzlicher beziehungsweise behördlicher Vorgaben kann es notwendig werden, diese Datenschutzerklärung zu ändern. Sie finden an dieser Stelle die jeweils aktuelle Datenschutzerklärung. Ihr Ansprechpartner im Unternehmen ist Dr. Sebastian Korts, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
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Buch Steuerstrafrecht
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- Erstellt am Montag, 23. April 2018 09:30
Unter dem Titel "Steuerstrafrecht" hat Rechtsanwalt Dr.Sebastian Korts eine Zusammenfassung veröffentlicht, die sich mit den Grundzügen und Besonderheiten des Strafrechts aus Sicht eines Steuerrecht-Anwaltes befasst. Die hier vorliegende Web-Version wird ständig aktualisiert und der aktuellen Rechtsprechung im Steuerstrafrecht angepasst.
1. Einführung in das Steuerstrafrecht
1.1 Wie ist das Strafrecht aufgebaut?
1.2 Was ist der Unterschied zwischen Verbrechen und Vergehen?
1.3 Der Grundsatz „Nullum crimen, nulla poena sine lege“
1.4 Der Aufbau des Straftatbestandes
1.4.1 Objektiver Tatbestand
1.4.2 Subjektiver Tatbestand
1.4.3 Rechtswidrigkeit
1.4.4 Schuld
1.5 Der Versuch und der Rücktritt vom Versuch
1.6 Was ist der Unterschied zwischen Täterschaft und Teilnahme?
1.6.1 Die Täterschaft
1.6.2 Die Teilnahme
1.7 Die Strafe
1.8 Die Verjährung der Straftat
Weltweiter Austausch von Kontodaten am 30.09.2017 gestartet
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- Erstellt am Donnerstag, 05. Oktober 2017 14:42
Vortrag: Deutsches Steuerrecht vs. Steuerflucht
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- Erstellt am Dienstag, 08. Mai 2012 13:30
Herr RA Sebastian Korts hat auf dem vom Deutschen Anwaltverein organisierten Seminar "Steueranwalt International - 2012" einen Vortrag zu sogenannten Missbrauchsvorschriften im deutschen Steuerrecht gehalten. Der Vortrag gibt einen Überblick über die aktuellen Missbrauchsvorschriften im deutschen Steuerrecht und deren Anwendungsbereiche.
→ Die Folien zu diesem Vortrag sind hier als PDF abrufbar.
Der deutsche Gesetzgeber versucht seit Jahrzehnten (aus seiner Sicht schädliche) Steuerumgehungen zu bekämpfen. Zu diesem Zweck hat er einer Reihe von (sich immer wieder ändernden) Vorschriften geschaffen, die solchen Steuergestaltungen "eine Riegel vorschieben" sollen. Insbesondere da ein Teil dieser (geänderten) Vorschriften (regelmäßig) über ihr Ziel hinausschießen, wird deren Rechtmäßigkeit vehement angegriffen.
Erbschaftsteuergesetz bleibt unverändert - vorerst!
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- Erstellt am Donnerstag, 19. April 2012 13:47
Die Bundesregierung hat in einer Stellungnahme auf eine Kleine Anfrage von Bundestagsabgeordneten die Reform des Erbschaftsteuerrechts im Jahre 2009 verteidigt. Die Kleine Anfrage bezog sich auf ein Gutachten des Wissenschaftlichen Beirates beim Bundesfinanzministeriums mit dem Titel "Die Begünstigung des Unternehmensvermögens in der Erbschaftsteuer". In seinem Gutachten äußerte sich der Beirat sehr kritisch zu der Reform der Erbschaftsteuer.
Weiterlesen: Erbschaftsteuergesetz bleibt unverändert - vorerst!
Schweiz-Deutschland: Steuerabkommen ergänzt und unterzeichnet
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- Erstellt am Dienstag, 10. April 2012 08:25
Bevollmächtigte der Schweiz und Deutschland haben am 05.04.2012 das umstrittene Steuerabkommen unterzeichnet. Bevor dieses jedoch in Kraft treten kann muss es in beiden Ländern von den jeweiligen Parlamenten (in Deutschland zusätzlich vom Bundesrat) gebilligt werden - ob diese "Hürde" überwunden wird ist jedoch fraglich.
Vor der Unterzeichnung des Abkommens haben beiden Seite noch einige Änderungen an dem bisherigen Abkommenstext vorgenommen:
A. Der "Spitzensteuersatz" wurde von 34% auf 41% angehoben - gleichzeitig wurde jedoch auch die Formel zur Berechnung der Steuer verändert, so dass nur in den wenigsten Fällen der Spitzensteuersatz von 41% zur Anwendung kommen wird.
B. Erbschaften werden künftig mit pauschal 50% besteuert - jedoch nur Erbschaften die nach Inkrafttreten des Abkommens im Jahr 2013 auftreten. Es ist also falsch, wenn behauptet wird, dass eine in der Vergangenheit erfolgte Vererbung von Konten/Depots nun nachträglich versteuert werden müsste (vgl. BMF-Pressemitteilung vom 05.04.2012).
C. Bis zum 01.01.2013 können Vermögenswerte ohne Meldung und ohne "Steuereinbehalt" aus der Schweiz abgezogen und in andere Länder transferiert werden.
Weiterlesen: Schweiz-Deutschland: Steuerabkommen ergänzt und unterzeichnet
Aktuell: Steuerabkommen mit der Schweiz kurz vor dem Scheitern
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- Erstellt am Freitag, 30. März 2012 10:53
Das Steuerabkommen zwischen Deutschland und der Schweiz betreffend die Einführung einer anonymen Abschlagsteuer auf Kapitaleinkünfte und einer pauschalen Versteuerung (und Amnestie) von in der Vergangenheit angelegtem "Schwarzgeld" ist kurz vorm Scheitern. Die Schweizer Seite hatte auf eine Zustimmung zu dem Abkommen bis zum 30.03.2012 gedrängt, um rechtzeitig die Schweizer parlamentarischen Verfahren einleiten zu können. Das Abkommen hätte 2013 in Kraft treten sollen, doch konnte die Bundesregierung die SPD-regierten Bundesländer nicht zu einer Zustimmung zu dem Abkommen bewegen - deren Zustimmung wäre jedoch nötig gewesen, da ansonsten im Bundesrat nicht die erforderlichen Stimmenmehrheit hätte ereicht werden können.
In einer Nachtsitzung auf den 30.03.2012 entschieden jedoch die SPD-regierten Bundesländer dem Abkommen in der jetzigen Form bzw. in einer leicht abgeänderten Form nicht zuzustimmen. Da die SPD-regierten Bundesländer bereits mehrmals bekräftigt haben, dem Abkommen nicht zuzustimmen, erscheint es sehr unrealistisch, dass einzelne SPD-Bundesländer von dieser einheitlichen Linie abweichen werden, wenn es zur Abstimmung im Bundesrat kommt.
Weiterlesen: Aktuell: Steuerabkommen mit der Schweiz kurz vor dem Scheitern
Grundsatzurteil: Deutsche Piloten irischer Fluggesellschaften müssen in Deutschland keine Steuern zahlen
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- Erstellt am Donnerstag, 29. März 2012 10:22
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in einem Grundsatzurteil entschieden, dass "deutsche" (d.h. mit einem Wohnsitz in Deutschland) Piloten, die für irische (d.h. mit Hauptsitz in Irland) Fluglinien arbeiten, ihren Arbeitslohn nicht in Deutschland versteuern müssen. Dies gilt ausdrücklich auch dann, wenn der Arbeitslohn in Irland nicht besteuert wird (bzw. Irland auf sein Besteuerungsrecht verzichtet) und der Pilot somit überhaupt keine Steuern auf seinen Arbeitslohn zahlt (sogenannte weiße Einkünfte).
Steuerabkommen mit der Schweiz liegt auf Eis: Deutschland will nachverhandeln
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- Erstellt am Freitag, 16. März 2012 13:34
Das Steuerabkommen mit der Schweiz, welches insbesondere die (strafbefreiende) pauschale Versteuerung von bisher verschwiegenem Kapitalvermögen zum Gegenstand hat, soll von deutscher Seite aus nachverhandelt werden. Bundesfinanzminster Schäuble konnte die SPD-geführten Bundesländer bei einem Treffen am 15.03.2012 nicht zu einer Zustimmung zu dem Abkommen in der jetzige Fassung bewegen - aufgrund der Stimmverhältnisse im Bundesrat kann das Abkommen aber ohne Zustimmung der SPD-geführten Bundesländer nicht abgeschlossen werden.
Weiterlesen: Steuerabkommen mit der Schweiz liegt auf Eis: Deutschland will nachverhandeln
Kollegen
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- Erstellt am Donnerstag, 16. Februar 2012 16:34
Sehr geehrte Damen und Herren Kollegen,
hier sprechen wir die Damen und Herren Steuerberater, vereidigte Buchprüfer, Wirtschaftsprüfer oder auch Rechtsanwälte an.
Von Ihnen bekommen wir eine Vielzahl von Empfehlungen und „Überweisungen“. Wir verstehen uns nicht als Berater der Berater, sondern als die Ergänzung Ihrer Dienstleistung. Wir übernehmen Verantwortung für die Bereiche, die Sie aus verschiedenen Gründen nicht leisten wollen. Hausinterne Compliance-Regelungen sprechen manchmal gegen die Beratung in einem Rechtsgebiet, welches nicht -zig Mal pro Jahr bearbeitet wird. Wirtschaftlichkeitsberechnungen zwingen dazu, einzelne Fälle auszulagern. Beschränkungen des Steuerberatungsgesetzes machen die Inanspruchnahme eines Rechtsanwaltes erforderlich. Einschränkungen der Versicherung verlangen eine fremde Beratung. Sich streitende Mandanten können nicht auf beiden Seiten beraten werden. Schließlich gibt es sogar Fälle, in denen die Steuerfahndung auch den Berater strafrechtlich belastet, um diesen aus dem Mandat zu drängen.
In all diesen Fällen helfen wir mit dem Konzept, dass der Mandant Ihnen erhalten bleibt. Wir übernehmen nur den Fall, dessentwegen Sie die Überweisung ausgesprochen haben, und weisen auf die gute Zusammenarbeit mit Ihnen hin.
Wir wenden freiwillig die nachfolgenden Grundsätze bei der Zusammenarbeit an:
- 1) Wir erbitten beim Mandanten die Befreiung von der Schweigepflicht gegenüber seinem steuerlichen Berater, um die gemeinsame Betreuung in dem Fall zu gewährleisten. Die steuerberatende Kanzlei erhält Abschriften von allen Schriftsätzen.
- 2) Eine strafbefreiende Selbstanzeige wird nur nach vorheriger Involvierung des steuerlichen Beraters vorgenommen. Eine Entscheidung des Mandanten gegen eine strafbefreiende Selbstanzeige aus Geldmangel wird unverzüglich mit dem steuerlichen Berater erörtert.
- 3) Wir übernehmen kein Mandat gegen die steuerberatende Kanzlei, unser Gegner ist die Finanzverwaltung.
- 4) Wir übernehmen grundsätzlich keine Buchhaltung oder die Anfertigung von Jahresabschlüssen und sprechen auch keine Empfehlung für andere Kanzleien aus. Wir wirken vielmehr darauf hin, dass eventuell notwendige neue Berechnungen zur Aufklärung des Sachverhaltes an den bisherigen steuerlichen Berater als Auftrag gegeben werden.
Karriere
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- Erstellt am Donnerstag, 16. Februar 2012 16:32
Rechtsanwalt/Rechtsanwältin
Hier könnte Ihr Name stehen!
Gern ergänzen wir unseren Beraterkreis mit weiteren Kollegen (m/w). Überzeugen Sie uns, dass Sie schon immer Rechtsanwalt (m/w) werden wollten und erklären Sie uns weiter, warum die Arbeit im Steuerrecht für Sie das Ziel ist.
Wir helfen Ihnen, dieses Ziel zu erreichen und praktische Fälle im Steuerrecht alleinverantwortlich zu bearbeiten. Eine Bewerbung ist zu richten an Herrn Rechtsanwalt Sebastian Korts.
Referendare (m/w)
Referendare (m/w) sind uns als Stationsreferendare willkommen. Gerne begrüßen wir Sie auch für eine länger andauernde Tätigkeit zur Vorbereitung auf den „Fachanwalt für Steuerrecht“. Idealerweise melden Sie sich schon nach Abschluss des ersten Examens, um eine Konzeption für diesen Weg zu besprechen. Eine Bewerbung ist zu richten an Herrn Rechtsanwalt Sebastian Korts.
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Steuerrecht "aus dem Leben"
Steuerrecht ist in der konkreten Anwendung superspannend. Für Interessierte (nicht nur Kollegen) haben wir eine sytematische Zusammenstellung des
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- Steuerstrafrechts in Wirtschaftsdelikten
- Steuerstrafrechts im Bereich der Prostitution
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