Cum-Ex II: Strafverfahren in Bonn geplatzt
AM 10.06.2021 wurde bekannt, dass das 2. Cum-Ex-Verfahren vor dem Landgericht Bonn wohl geplatzt ist. Der Angeklagte ist Schweizer Staatsangehöriger und hat mitgeteilt, dass er in der Schweiz verbleiben und nicht zum Prozess nach Deutschland reisen werde. Dies ist umso erstaunlicher, als der Angeklagte zuvor umfangreich gegenüber der Staatsanwaltschaft Köln zu seine damaligen Geschäften ausgesagt hat. Ausschlaggebend war wohl, dass vor einigen Tagen das Landgericht Frankfurt in einem Cum-Ex-Prozess einen Angeklagten zu fünf Jahren und vier Monaten Haft verurteilt hat - das bisher härteste Urteil in einem Cum-Ex-Verfahren. Die Cum-Ex-Verfahren dürften sich nun erheblich in die Länge ziehen, da der Großteil der sonstigen Tatverdächtigen ausländische Staatsbürger sind und wohl nicht mehr freiwillig nach Deutschland zurückkehren werden - die Staatsanwaltschaften müssen also internationale Haftbefehle beantragen und darauf "hoffen", dass die Tatverdächtigen festgenommen und ausgeliefert werden. Auslieferungsverfahren können sich unter Umständen aber über Jahre hinziehen. Damit dürften nun die deutschen Staatsangehörigen verstärkt im Fokus stehen.Steuerrecht "aus dem Leben"
Steuerrecht ist in der konkreten Anwendung superspannend. Für Interessierte (nicht nur Kollegen) haben wir eine sytematische Zusammenstellung des
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