Schwarzarbeit/Geldwäsche---FKS mit neuen Befugnissen
Die **Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS)** wird in Zukunft mit erweiterten Rechten, moderner Technik und effizienteren Abläufen deutlich stärker gegen Schwarzarbeit, illegale Beschäftigung, Wirtschaftskriminalität und organisierte Kriminalität vorgehen. **Mehr Schlagkraft und bessere Vernetzung** Die FKS nimmt künftig am polizeilichen Informationsverbund teil, profitiert von verschärften Straf- und Bußgeldnormen und kann Personen ohne Aufenthaltstitel oder mit kriminellem Hintergrund nun ebenso schnell identifizieren wie die Polizei. Erweiterte Möglichkeiten zur Telekommunikationsüberwachung sollen vor allem den Kampf gegen Scheinrechnungsbetrug intensivieren. **Moderne Datenanalyse für gezieltere Ermittlungen** Durch den automatisierten Abgleich von Daten der Landesfinanzbehörden, der Deutschen Rentenversicherung und der FKS können Scheinfirmen, betrügerische Abdeckrechnungen und Verbindungen zur organisierten Kriminalität schneller erkannt werden. So wird die FKS risikoorientierter und kann rechtstreue Unternehmen entlasten. **Fokus auf risikoreiche Branchen** Besonders im Blick: Barbershops, Nagel- und Kosmetikstudios sowie die Friseurbranche. Hier werden künftig Ausweis- und Sofortmeldepflichten eingeführt, um illegale Beschäftigung, Sozialleistungsmissbrauch und Mindestlohnverstöße schneller aufzudecken. **Digitalisierung macht Verfahren schneller** Papierordner und Klemmbretter gehören der Vergangenheit an – die FKS kann bald digital auf Unternehmensunterlagen zugreifen, auch außerhalb des Firmensitzes. Das soll die Prüfungen beschleunigen und bürokratische Hürden abbauen. **Mehr Eigenkompetenz in der Ahndung** Die FKS wird zur „kleinen Staatsanwaltschaft“ ausgebaut und kann bestimmte Fälle von Sozialleistungsbetrug und Schwarzarbeit eigenständig vom Ermittlungsbeginn bis zur Bestrafung bearbeiten – ohne Einschaltung der Staatsanwaltschaft. **Wichtiger Hinweis:** Wer von einem Ermittlungsverfahren der FKS betroffen ist, sollte **sofort und gerade jetzt** umgehend einen **Rechtsanwalt oder Fachanwalt für Steuerrecht** hinzuziehen. Angesichts der erweiterten Ermittlungs- und Sanktionsmöglichkeiten kann nur eine frühzeitige, spezialisierte Verteidigung Ihre Rechte wirksam schützen. **Unsere Kanzlei – Ihre Verteidigungsexperten** Unsere Kanzlei ist seit **über 20 Jahren** im Bereich **Steuerstrafrecht** und **Wirtschaftsstrafrecht** tätig. **Alle unsere Anwälte sind Fachanwälte für Steuerrecht** und verfügen über langjährige Erfahrung in der Beratung und Verteidigung in komplexen Ermittlungsverfahren – auch gegenüber der FKS. Wir stehen Ihnen vom ersten Verdacht bis zum Abschluss des Verfahrens kompetent und engagiert zur Seite.Steuerrecht "aus dem Leben"
Steuerrecht ist in der konkreten Anwendung superspannend. Für Interessierte (nicht nur Kollegen) haben wir eine sytematische Zusammenstellung des
- Steuerstrafrechts
- Internationalen Steurrechts
- Steuerstrafrechts in Wirtschaftsdelikten
- Steuerstrafrechts im Bereich der Prostitution
zusammengestellt.
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