Gewerbesteuer sparen – aber sicher! So vermeiden Sie den Verdacht der Steuerhinterziehung

Das Landgericht Köln hat am 01.07.2024 einen Geschäftsmann vom Vorwurf der Steuerhinterziehung freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft hatte ihm vorgeworfen, den Sitz seiner Vermögensverwaltung nur zum Schein nach Monheim am Rhein verlegt zu haben, um rund eine Million Euro an Gewerbesteuer zu sparen. Das Gericht sah jedoch keine ausreichenden Beweise für einen Scheinsitz. Der Fall zeigt, wie schnell die Finanzbehörden Verdacht schöpfen: Zwar war der Angeklagte selten in seinem Monheimer Büro, doch nachweislich hatte er es mindestens 18 Mal genutzt. Auch wenn das Büro eher schlicht eingerichtet war, konnte die Richterin keine klassische Briefkastenfirma erkennen. Die Firma war ein kleiner Betrieb mit geringem Verwaltungsaufwand – eine sporadische Nutzung war daher nachvollziehbar. Viele Unternehmer verlagern ihren Firmensitz in Gemeinden mit niedrigeren Gewerbesteuersätzen, um zehntausende Euro an Steuern zu sparen – ein legaler und legitimer Schritt. Doch wie dieser Fall beweist, kann eine solche Entscheidung schnell den Verdacht der Steuerhinterziehung nach sich ziehen. Finanzbehörden prüfen solche Sitzverlagerungen zunehmend kritisch. Um Risiken zu vermeiden, sollten Steuerpflichtige vor einer Verlagerung unbedingt eine fundierte rechtliche Beratung einholen. Als erfahrene Fachanwälte für Steuerrecht beraten wir Sie umfassend zu den gesetzlichen Anforderungen und zur praktischen Umsetzung, damit Ihre Sitzverlagerung rechtssicher erfolgt. Sollte gegen Sie bereits ein steuerstrafrechtliches Ermittlungsverfahren laufen, stehen wir Ihnen als kompetente Steuerstrafverteidiger zur Seite. Seit Jahrzehnten sind wir in umfangreichen Steuerstrafverfahren erfolgreich als Verteidiger tätig und setzen uns mit Nachdruck für die Rechte unserer Mandanten ein. Kontaktieren Sie uns für eine unverbindliche Ersteinschätzung – wir schützen Ihre Rechte und Ihre unternehmerische Zukunft!

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