BFH: Nachweispflichten bei Bewirtungsaufwendungen über EUR 150

Zu einem "Dauerbrenner"  im deutschen Steuerrecht, nämlich der Absetzbarkeit von Geschäftsessen, hat sich kürzlich (wieder einmal) der BFH geäußert und Folgendes festgehalten:

+Bei einer Bewirtung in einer Gaststätte ist zwingend eine Rechnung vorzulegen - ein selbst erstellter Belege (sog. Eigenbeleg) oder nur eine EC-/Kreditkartenabrechnung sind bei einer Gaststättenbewirtung nicht ausreichend.

+Liegt der Gesamtbetrag der Bewirtungskosten in der Gaststätte über EUR 150,-- (früher: DM 200), so muss zusätzlich (neben den Angabe über Teilnehmer und Anlass der Bewirtung) der Name der bewirtenden Person/des Einladenden auf der Rechnung vermerkt sein und dieser Vermerk muss von dem Gaststätteninhaber oder seinen Bevollmächtigten vorgenommen werden.

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