15 Mio. Euro Umsatzsteuerhinterziehung - BGH hebt Urteil als zu milde auf

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat eine Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von 3 Jahre und 10 Monate wegen Hinterziehung von Umsatzsteuer in Höhe von über 15 Mio. Euro als zu milde aufgehoben.

 

Das Urteil war vom Landgericht Frankfurt im Zusammenhang mit sogenannten Filmfonds ergangen. Der damalige Finanzvorstand des Unternehmens hatte (wohl aufgrund wirtschaftlicher Probleme der Firmengruppe) für das Jahr 2000 keine Umsatzsteuerjahreserklärung abgegeben. Erst im Jahr 2005 wurde die Umsatzsteuerjahreserklärung für das Jahr 2000 abgegeben, aus dieser ergab sich eine Zahllast für das Unternehmen in Höhe von ca. 15 Mio. Euro. Im Jahr 2006 meldete das Unternehmen Insolvenz an.

Der 1. Strafsenat des BGH kritisierte (wieder einmal!) die Höhe der Freiheitsstrafe als zu niedrig. Nach seiner Ansicht hat das Landgericht Frankfurt zu Unrecht nur eine "einfache" Steuerhinterziehung (Strafrahmen: Geldstrafe bis 5 Jahre) angenommen, es hätte vielmehr von einem "besonders schweren Fall" der Steuerhinterziehung (Strafrahmen: sechs Monate bis 10 Jahre) ausgehen müssen. Der BGH hat das Verfahren an eine andere(!) Wirtschaftsstrafkammer am Landgericht Frankfurt zurückgegeben, damit diese, unter Berücksichtigung der Ansichten des BGH, neur über die Strafhöhe entscheidet.

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