Finanzamt haftet nicht für Kursverluste eines gepfändeten Wertpapierdepots - auch wenn die Pfändung unrechtmäßig war
- Details
- Erstellt am Montag, 15. Oktober 2012 12:56
Mit einem aktuellen Urteil hat Bundesgerichtshof den Finanzämtern eine ausserordentliche Erleichterung ihrer Zwangsvollstreckungstätigkeiten gewährt:
Finanzämter haften nicht für die Kursverluste, welche ein Wertpapierdepot erleidet, das vom Finanzamt zum Zwecke der Steuereintreibung arrestiert/gepfändet worden ist - auch wenn sich später herausstellt, dass die Steuerforderungen unberechtigt gewesen sind!
In dem entschiedenen Fall klagte ein Steuerpflichtiger auf Zahlung von ca. EUR 800.000 Schadensersatz. Ein bayerisches Finanzamt hatte geglaubt eine Steuerhinterziehung in Millionenhöhe aufzudecken zu haben, hatte u.a. das Wertpapierdepot des Steuerpflichtigen arrestiert und entsprechende Steuer(nachforderungs)bescheide erlassen. Aufgrund der Pfändung konnte der Steuerpflichtige das Wertpapierdepot nicht mehr "aktiv" verwalten lassen. Aus seiner Sicht trat dadurch ein Schaden in der vorgenannten Höhe ein.
5 Jahre nach der Pfändung entschied der Bundesfinanzhof, dass das Finanzamt die steuerliche Lage falsch beurteilt habe und hob die Steuerbescheide fast vollständig auf.
Steuerrecht "aus dem Leben"
Steuerrecht ist in der konkreten Anwendung superspannend. Für Interessierte (nicht nur Kollegen) haben wir eine sytematische Zusammenstellung des
- Steuerstrafrechts
- Internationalen Steurrechts
- Steuerstrafrechts in Wirtschaftsdelikten
- Steuerstrafrechts im Bereich der Prostitution
zusammengestellt.
Suche
Meistgelesen Beiträge
- Steuer-Symposium in Berlin: Die deutsche Verhandlungsgrundlage für Doppelbesteuerungsabkommen
- BGH: 10jährige Verjährungsfrist bei Steuerhinterziehung auch "rückwirkend" anwendbar
- Steueroasen-CD: Deutschland bekommt nun doch die Daten
- Steuerfahndung NRW: 200 "Schweiz"-Selbstanzeigen im Monat
- Bankgeheimnis: Liechtenstein knickt ein
Die neuesten Beiträge
- Gesellschafterstreit – Handeln Sie jetzt, bevor es zu spät ist!
- Betriebsprüfung? Fachanwalt für Steuerrecht!
- Ihr starker Partner im Gesellschafterstreit – Erfahren, durchsetzungsstark, erfolgreich
- Steuerliche Betriebsprüfung und Steuerstrafverfahren – Warum eine spezialisierte Vertretung entscheidend ist
- Steuer- und Geschäftsunterlagen bei Durchsuchung und Beschlagnahme
- Praxisfall: Steuerhinterziehung TEUR 800 – Strafverfahren eingestellt
- BGH: AnomChat-Daten aus den USA sind verwendbar.
- Insolvenz der Baufirma: Vorschuss weg?
- Cum-Ex-Verfahren: Über 10 Jahre Haft
- GmbH: Gesellschafterverrechnungskonto als verdeckte Gewinnausschüttung
- Insolvenzhaftung des ehemaligen GmbH-Geschäftsführers
- Coronahilfen/Überbrückungshilfen und Subventionsbetrug
- Gesellschafter-Geschäftsführer und Sozialversicherung
- Verjährung im Steuer(straf)verfahren--Prüfungspflicht des Finanzgerichts
- BFH: Alte elektr. Kasse berechtigt nicht immer zur Schätzung