Singapur und Deutschland beschließen verbesserten Informationsaustausch

Singapur und Deutschland haben sich darauf geeinigt, den steuerlichen Informationsaustausch an den internationalen Standard anzupassen. Das bestehende Doppelbesteuerungsabkommen zwischen beiden Staaten soll entsprechend geändert werden.

 

Folgende Ergänzungen sind geplant:

  • Künftig können Informationen über sämtliche Steuerarten ausgetauscht werden. Der Informationsaustausch ist nicht mehr nur auf die Steuern vom Einkommen und vom Vermögen beschränkt.
  • Der Informationsaustausch hängt nicht mehr von der Ansässigkeit des Steuerpflichtigen in einem der Vertragsstaaten ab.
  • Der ersuchte Staat ist zur Informationsbeschaffung auch dann verpflichtet, wenn er die erbetenen Informationen selbst nicht für steuerliche Zwecke benötigt.
  • Das Bankgeheimnis stellt kein Hindernis für den Informationsaustausch dar.

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