BFH erleichert steuerneutrale Übertragung im Familienkreis

Der Bundesfinanzhof hat mit heute veröffentlichten Urteil vom 02.08.2012 die steuerneutrale Übertragung von Vermögenswerten einer Personengesellschaft von Eltern auf ihre Kinder erleichtert - und ist damit gleichzeitig einer Verwaltungsanweisung der Finanzverwaltung entgegengetreten, die eine wesentlich strengere Auffassung vertrat.

 

In dem vorliegenden Fall war ein Vater alleiniger Inhaber der Gesellschaftsanteile einer GmbH & Co. KG, welcher er sämtlich (GmbH-Anteile und Kommandit-Anteile) auf seine Tochter übertrug. Gleichzeitig überführte er jedoch ein Grundstück, dass er an die KG vermietet hatte (Sonderbetriebsvermögen) auf eine andere GmbH & Co. KG.

Das Finanzamt vertrat die Auffassung, dass nur die Übertragung des Grundstücks steuerneutral (=zu Buchwerten) möglich gewesen sei, eine steuerneutrale Übertragung der KG-Anteile auf die Tochter seien aufgrund der "abweichenden" Übertragung des Grundstücks jedoch nicht möglich gewesen.

 

Der BFH trat dieser Auffassung entgegen, da das Einkommensteuergesetz beide Übertragungen zu Buchwerten gestatte und nicht einer Übertragung den Vorzug vor der anderen gebe.

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