Razzia der Steuerfahndung bei deutschen UBS-Kunden

Steuerfahndung und Polizei haben im Auftrag der Staatsanwaltschaft Bochum bundesweit Durchsuchungen bei deutschen Kunden einer Schweizer Großbank vorgenommen. Nach Presseangaben handelt es sich hauptsächlich um Kunden der Bank UBS. Diese sollen mit Hilfe von Stiftungen Kapitaleinkünfte hinterzogen haben.

 

Die Steuerfahndung ist über den Ankauf von sogenannten "Steuer-CDs" auf die Vorgänge aufmerksam geworden. Laut Pressemitteilungen hatte zumindest einer der Durchsuchten geplant, noch dieses Jahr eine strafbefreiende Selbstanzeige abzugeben - hierfür ist es nun jedoch zu spät! Neben einer vollständigen Versteuerung der Einkünfte der letzten 10 Jahren (zuzüglich Hinterziehungszinsen), wird der Beschuldigte mit einer (Geld)Strafe zu rechnen haben.

 

Vor diesem Hintergrund erneuern wir unseren Ratschlag an alle potentielle Betroffenen, sich umgehend von einem Fachanwalt für Steuerrecht über die Möglichkeiten und Voraussetzungen einer strafbefreienden Selbstanzeige beraten zu lassen.

 

Alle unsere Rechtsanwälte sind Fachanwälte für Steuerrecht und erfahrene Steuerstrafverteidiger, die sie zu diesen Fragestellung gerne jederzeit beraten. Diese Gespräche sind, auch wenn es nicht zur Abgabe einer Selbstanzeige kommen sollte, selbstverständlich vertraulich und unterliegen dem Anwaltsgeheimnis.

Steuerrecht "aus dem Leben"

Steuerrecht ist in der konkreten Anwendung superspannend. Für Interessierte (nicht nur Kollegen) haben wir eine sytematische Zusammenstellung des

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