Schweiz: Steueramtshilfegesetz tritt 01.02.2013 in Kraft, Gruppenersuchen zulässig
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- Erstellt am Montag, 21. Januar 2013 13:16
In der Schweiz tritt das Steueramtshilfegesetz am 01.02.2013 in Kraft; dies hat der Schweizer Bundesrat am 16.01.2013 beschlossen. Das Steueramtshilfegesetz regelt u.a., wie Schweizer Behörden auf Informationsanfragen von anderen Staaten (mit welchen entsprechende völkerrechtliche Verträge geschlossen wurden) zu reagieren haben. Insbesondere wird geregelt, unter welchen Voraussetzungen solche Anfragen zulässig sind (und daher beantwortet werden müssen) und wann nicht.
Mit dem neuen Gesetz werden auch sogenannte Gruppenersuchen zulässsig, welche sich nicht auf einen konkreten Steuerpflichtigen beziehen, sondern eher allgemeiner Natur sind. Das heisst, mit solchen Gruppenanfragen können Steuerpflichtige anhand ihrer typisierte Vorgehensweise ermittelt werden.
Übergangsweise hatte die Schweiz die Amtshilfe im Wege einer Verordnung geregelt, die jedoch nunmehr zum 01.02.2013 außer Kraft tritt.
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