USA und Deutschland paraphieren Abkommen gegen Steuerbetrug

Die USA und Deutschland haben heute ein "Abkommen zur Förderung der Steuerehrlichkeit bei grenzüberschreitenden Sachverhalten" paraphiert. Mit einer Paraphierung wird der Abkommenstext vorläufig festgelegt. Einzelne Änderungen sind damit nicht ausgeschlossen. Damit das Abkommen in Kraft tritt, muss es noch "endgültig" unterzeichnet werden und dannach der Bundestag und Bundesrat zustimmen.

 

Das Abkommen beruht auf dem US-amerikanische FACTA-Gesetz (Foreign Account Tax Compliance Act), mit welchem die USA seinen umfassenden Informationsanspruch betreffend US-Steuerpflichtige begründet. Nachdem die USA in der Vergangenheit angedeutet haben, dass Staaten bzw. Banken, die sich diesem Gesetz nicht "beugen", vom US-Dollar-Handel augeschlossen werden könnten, haben sich Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Italien und Spanien in vorauseilendem Gehorsam ein Muster eines Abkommens mit den USA entwickelt. Die heute paraphierte Abkommen beruht auf diesem Mustertext. Er gewährt den USA einen umfassenden Informationsanspruch gegenüber der deutschen Finanzverwaltung bzw. den hiesigen Instituten betreffend US-Steuerpflichtigen. US-Steuerpflichtige können allerdings auch nicht US-Staatsbürger sein!

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