RA Korts übernimmt Lehrauftrag an der Hochschule Fresenius, Köln

Herr Rechtsanwalt Korts übernimmt, neben seiner anwaltichen Tätigkeit, zum kommenden Wintersemester 2014/2015 eine Tätigkeit als Lehrbeauftrager an der Hochschule Fresenius in Köln im Fach Erbrecht, Erbschaftsteuerrecht und Compliance.

 

Die Hochschule Fresenius mit ihrem Hauptsitz in Idstein und den weiteren Standorten Köln, Hamburg, München, Düsseldorf, Frankfurt, Berlin, Zwickau und New York bietet Bachelor- und Masterprogramme in Vollzeit und als berufsbegleitende Studiengänge. In Köln bietet die Hochschule insbesondere den Studiengänge im Bereich Wirtschaft & Medien an.

 

Nachdem Herr Rechtsanwalt Korts bereits in den Jahre 2010 bis 2012 eine Lehrtätigkeit an der Hochschule ausgeübt hatte, hat Herr Rechtsanwalt Korts gerne das Angebot der Hochschule zur Übernahme einer erneuten Lehrtätigkeit für das Wintersemester 2014/2015 angenommen.

 

 

Kippt die neue Erbschaftsteuer? RA Korts im Interview mit der DeutscheAnwaltAuskunft

Am 08.07.2104 hat das Bundesverfassungsgericht auf Antrag des Bundesfinanzhofes über die seit 2009 geltende Fassung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) in mündlicher Verhandlung beraten.

Der Bundesfinanzhof hatte die Verfassungsmäßigkeit der Neuregelung bezüglich der Übertragung/Vererbung von Firmenvermögen in Frage gezogen und deshalb dieses Problem dem Bundesverfassungsgericht zur Klärung vorgelegt.

 

In einem Interview für das Magazin der DeutschenAnwaltAuskunft nahm unser Geschäftsführer Herr Rechtsanwalt Sebastian Korts zu dem laufenden Verfahren und der möglichen Entscheidung des BVerfG Stellung.

 

Das Interview könne Sie hier lesen.

 

Sollten Sie Eigentümer eines Unternehmens sein und sich mit Übertragung an Ihre Nachfolger befassen oder sollten Sie ein potentieller Nachfolger/Erbe eines Unternehmens(anteils) sein, so zögern Sie nicht, uns hinsichtlich einer Beratung anzusprechen. Trotz des vor dem BVerfG laufenden Verfahrens bestehen noch Möglichkeiten die günstigen Regelungen des (nocht) gültige Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuerrecht zu nutzen.

Sebastian Korts im Deutschlandradio

"Deutschlandradio Wissen" berichtete über den "Fall Hoeneß" - Als Gesprächspartner zum Thema Steuerrecht kommt der Kölner Experte Sebastian Korts zu Wort.

Hier Infos zum Beitrag finden

Reiseandenken können ein teures Nachspiel haben

Viele Menschen haben bereits ihren Urlaub gebucht. Wenn es wieder zurück nach Deutschland geht, sind oft Souvenirs aus den Urlaubsländern im Gepäck: Kleidung, Schmuck oder Uhren beispielsweise. Solange dabei einige Grenzen beachtet werden, ist das problemlos und es gibt keinen Ärger mit dem Zoll  oder den Steuerbehörden.

Weiterlesen: Reiseandenken können ein teures Nachspiel haben

Großes Medieninteresse nach Hoeneß-Urteil

Der Steuerprozess Uli Hoeneß beschäftigte und beschäftigt Menschen und Medien.  Viele Fragen stellten sich rund um die Wirksamkeit der Selbstanzeige. Gern gefragter Ansprechpartner der Medien ist Sebastian Korts, Fachanwalt für Steuerrecht aus Köln.

Weiterlesen: Großes Medieninteresse nach Hoeneß-Urteil

Beliebte Steuerschummeleien

Das Thema "Steuerehrlichkeit" ist aktuell in aller Munde - nur zu gerne wird die eigene Steuerehrlichkeit mit den ganz Großen verglichen. Im "Ratgeber" von n-tv wurde aktuell der Kölner Steuerrechtsexperte Sebastian Korts, Fachanwalt für Steuerrecht und Mitglied im Geschäftsführenden Ausschuss der Arbeitsgemeinschaft Steuerrecht im DAV zum Thema: "Die beliebtesten Steuerschummeleien der Deutschen" befragt.

Artikel bei n-tv lesen

"Stolpersteine bei der Unternehmensgründung in China" - Seminar am 30.10.2013 in Köln

 

Am 30. Oktober 2013, 18.30 bis 20.00 Uhr, findet in Köln eine Veranstaltung zum Thema „Stolpersteine bei der Unternehmensgründung in China“ statt. Die Veranstaltung wird von der Korts Rechtsanwaltsgesellschaft mbH und Dezan Shira & Associates, einem der führenden Beratungsunternehmen für ausländische Direktinvestitionen in Asien, durchgefuehrt.

 

Frau Neugebohrn, Senior Associate bei Dezan Shira, wird einige der fuer Direktinvestitionen geeigneten Gesellschaftsformen vorstellen sowie auf verschiedene Aspekte eingehen, die im Rahmen der Unternehmensgruendung zu beachten sind.

Herr Rechtsanwalt Korts wird die Unternehmensgruendung in China aus der steuerrechtlichen Perspektive betrachten und hierbei auch ueber Aspekte sprechen, die aus Sicht des Unternehmenssitzes in Deutschland wichtig sind.

 

Die Veranstaltung findet von 18.00 bis 20.30 Uhr bei der Korts Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Hültzstraße 26, 50933 Köln statt.

Anmeldungen erbitten wir bis zum 28. Oktober per Email an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! .

Bitte geben Sie Ihren Namen, den Namen Ihres Unternehmens sowie Ihre Funktion an.

 

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!

 

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Die Referenten des Abends:

 

Frau Silke Neugebohrn, LL.M.oec, arbeitet im Pekinger Büro von Dezan Shira & Associates. Sie berät Kunden bezüglich Unternehmensgründungen und anderen rechtlichen Aspekten im Zusammenhang mit ihren Investitionen in China. Einer ihrer Schwerpunkte ist die Betreuung deutschsprachiger Kunden in China.  Vor ihrem Eintritt bei Dezan Shira & Associates 2012 war Frau Neugebohrn in der Rechtsabteilung eines Unternehmens der öffentlichen Hand tätig, wo sie für Verträge und Compliancethemen verantworlich war, bevor sie in das Pekinger Büro des Unternehmens als Portfolio Manager wechselte.

 

Herr Rechtsanwalt Sebastian Korts, FAStR, FAH&GR, MBA, M.I.Tax arbeitet seit vielen Jahren aus dem Kölner Büro der Korts Rechtsanwaltsgesellschaft mbH mit allen Niederlassungen von Dezan Shira & Associates zusammen. Die umfassende Betreuung deutschsprachiger Kunden, insbesondere auf dem Gebiet des Internationalen Steuerrecht und des Internationalen Gesellschaftsrecht, wird mit der Blickrichtung auf den asiatischen Markt sowohl in Deutsch wie in Englisch gewährleistet.

Österreich und Luxemburg geben Widerstand auf: EU - grenzüberschreitende Beitreibung von Steueforderungen

Die Finanzminister der EU haben heute der geänderten Version der EU-Richtlinie betreffend die gegenseitige Unterstützung bei der Beitreibung von Steuerrückständen (Richtlinie 76/308/EWG, sog. Beitreibungsrichtlinie)zugestimmt.

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Deutschland und Bermuda unterzeichnen Auskunftsabkommen

Deutschland und Bermuda haben ein Abkommen über den Austausch von steuerlich relevanten Informationen unterzeichnet. Das Abkommen beinhaltet auch die Möglichkeit bzw. die VerpflichtungBankinformationenanzufordern bzw. auszutauschen.

Neues Bilanzrecht in Kraft getreten!

Am 29. Mai 2009 ist das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) in Kraft getreten. Das im Handelsgesetzbuch (HGB) geregelte Bilanzrecht ist durch das BilMoG in grossen Teilen reformiert worden. Der Gesetzgeber hat mit dem BilMoG den Versuch unternommen, das Bilanzrecht zu modernisieren ohne es verkomplizieren.

*Capital*: RA Korts Experte im Steuerstrafrecht

*Capital - Das Wirtschaftsmagazin* führt unseren Geschäftsführer Herrn RA Sebastian Korts als einen von insgesamt drei Experten für Steuerstrafrechtim Gebiet Rhein-Ruhr.

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RA Barekzai: Steuerstrafverteidigerlehrgang

Herr RA Barekzai konnte im Juni 2008 die Urkunde der FernUniversität Hagen entgegen nehmen, mit welcher ihm das Bestehen des Fortbildungsstudiums im Steuerstrafrecht bestätigt wurde. Der Lehrgang zog sich über zwei Jahre hin. Im Laufe des waren anspruchsvolle Klausuren aus allen Bereichen des prozessualen und materiellen Steuerstrafrechts zu bewältigen. Herr RA Barekzai hat den Lehrgang mit einem hervorragenden Ergebnis bestanden und konnte somit die Kompetenz unserer Kanzlei auf diesem Gebiet unter Beweis stellen.

Bundesverfassungsgericht: Kontofahndung durch Steuerfahndung ist rechtmäßig - der gläserne Steuerbürger kommt!

Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluß vom 13.07.2007 (Az.: 1 BvR 1550/03) festgestellt, das der sogenannte automatisierte Kontoabruf (§ 93 Abs. 7 AO) durch die Finanzämter rechtmäßig ist. Gegen die gesetzlichen Regelungen hatten eine Bank, ein Notar, eine Taxifahrerin, ein Sozialhilfeempfänger und ein Soldat geklagt.

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BMF stellt Zusammenspiel von Vorbehaltsfestsetzung und Steuerhinterziehung klar.

Mit Schreiben vom 19.03.2007 hat das BMF den Anwendungserlaß zur Abgabenordnung (AEAO) ergänzt und klargestellt, dass Vorbehaltsfestsetzungen mit Ablauf der allgemeinen Verjährungsfrist (sog. Festsetzungsverjährungsfrist) ihre Wirkung verlieren. Die im Fall einer vorsätzlichen Steuerhinterziehung eintretende Verlängerung der Festsetzungsverjährung von vier auf 10 Jahre ist daher unbeachtlich. Allerdings sind im Falle einer Steuerhinterziehung die Vorschriften über die Ablaufhemmung von Verjährungsfristen gemäß § 171 Abs. 1 bis 6, 9 und 11 bis 14 AO zu beachten (BMF-Schreiben vom 19.03.2007, IV A 4 - S 0062/0).

(Straf)Schätzungen unzulässig!

Das Finanzgericht Münster hat am 25.04.2006 in einem Fall erneut bestätigt, dass Finanzämter keine willkürliche Schätzungen vornehmen dürfen. In dem Fall ging es darum, dass ein Steuerpflichtiger keine Steuererklärung abgegen hatte, da hinsichtlich der Vorjahre bereits ein Steuerstrafverfahren eingeleitet worden war. Das Finanzamt erließ dann einen Einkommensteuerbescheide auf Basis geschätzter Zahlen, wobei es für das Jahr 2000 DM 45.000 an Kapitaleinnahmen unterstellte, für das Folgejahr 2001 jedoch DM 150.000. Wie das Finanzamt die Zahl für 2001 berechnet hat, wurde in den Bescheiden nicht dargelegt, sondern erst im Klageverfahren. Das Finanzgericht erklärte die Schätzung für das Jahr 2001 für nichtig, da diese *den zulässigen Schätzungsrahmen in einem dermaßen eklatanten Umfang verläßt, dass sich der Verdacht einer unzulässigen Strafschätzung aufdrängt.* Das Urteil stellt eine wichtige Entscheidung im Hinblick auf Schätzungen bei Steuerstrafsachen dar und zeigt, dass auch in Schätzungsverfahren dem Finanzamt mit fundierten Argumenten entgegen getreten werden kann - und muss.

Steuerrecht "aus dem Leben"

Steuerrecht ist in der konkreten Anwendung superspannend. Für Interessierte (nicht nur Kollegen) haben wir eine sytematische Zusammenstellung des

- Steuerstrafrechts
- Internationalen Steurrechts
- Steuerstrafrechts in Wirtschaftsdelikten
- Steuerstrafrechts im Bereich der Prostitution
zusammengestellt.

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