BMF stellt Zusammenspiel von Vorbehaltsfestsetzung und Steuerhinterziehung klar.
- Details
- Erstellt am Donnerstag, 22. März 2007 11:03
Mit Schreiben vom 19.03.2007 hat das BMF den Anwendungserlaß zur Abgabenordnung (AEAO) ergänzt und klargestellt, dass Vorbehaltsfestsetzungen mit Ablauf der allgemeinen Verjährungsfrist (sog. Festsetzungsverjährungsfrist) ihre Wirkung verlieren. Die im Fall einer vorsätzlichen Steuerhinterziehung eintretende Verlängerung der Festsetzungsverjährung von vier auf 10 Jahre ist daher unbeachtlich. Allerdings sind im Falle einer Steuerhinterziehung die Vorschriften über die Ablaufhemmung von Verjährungsfristen gemäß § 171 Abs. 1 bis 6, 9 und 11 bis 14 AO zu beachten (BMF-Schreiben vom 19.03.2007, IV A 4 - S 0062/0).
Steuerrecht "aus dem Leben"
Steuerrecht ist in der konkreten Anwendung superspannend. Für Interessierte (nicht nur Kollegen) haben wir eine sytematische Zusammenstellung des
- Steuerstrafrechts
- Internationalen Steurrechts
- Steuerstrafrechts in Wirtschaftsdelikten
- Steuerstrafrechts im Bereich der Prostitution
zusammengestellt.
Suche
Meistgelesen Beiträge
- Steuer-Symposium in Berlin: Die deutsche Verhandlungsgrundlage für Doppelbesteuerungsabkommen
- BGH: 10jährige Verjährungsfrist bei Steuerhinterziehung auch "rückwirkend" anwendbar
- Steueroasen-CD: Deutschland bekommt nun doch die Daten
- Steuerfahndung NRW: 200 "Schweiz"-Selbstanzeigen im Monat
- Bankgeheimnis: Liechtenstein knickt ein
Die neuesten Beiträge
- Beschlagnahme von Steuer- und Geschäftsunterlagen
- Insolvenz der Baufirma: Vorschuss weg?
- Cum-Ex-Verfahren: Über 10 Jahre Haft
- GmbH: Gesellschafterverrechnungskonto als verdeckte Gewinnausschüttung
- Insolvenzhaftung des ehemaligen GmbH-Geschäftsführers
- Coronahilfen/Überbrückungshilfen und Subventionsbetrug
- Gesellschafter-Geschäftsführer und Sozialversicherung
- Verjährung im Steuer(straf)verfahren--Prüfungspflicht des Finanzgerichts
- BFH: Alte elektr. Kasse berechtigt nicht immer zur Schätzung
- Auskünfte über ausländische Konten verfassungsgemäß
- Keine vGA bei unklaren Einzahlungen des GmbH-Geschäftsführers
- Cum Ex erneut vor Verfassungsgericht
- NRW: Zentrale Steuerfahndungsbehörde nimmt Arbeit auf
- Internationales Steuerstrafrecht - Festschriftsbeitrag für Prof. Dr. Frotscher
- BGH: Vermögensabschöpfung auch bei verjährten Straftaten