Finanzgericht Baden-Württemberg: Erbe haftet für hinterzogene Steuern des Vaters, inclusive Hinterziehungszinsen von 6% pro Jahr

Wie erst heute bekannt wurde, hat das FG Baden-Württemberg am 06.10.2005 entschieden, dass der Erbe (hier: Sohn) auch für die hinterzogenen Steuern des Erblasser (hier: Vater) hafte. Bekanntermassen haften Erben als Rechtsnachfolger für die *normalen* Steuerschulden des Erblassers. Oft wird jedoch behauptet, dass dies nicht für vom Erblasser hinterzogene Steuern gelte, da die Steuerhinterziehung schliesslich nicht die Tat des Erben, sondern diejenige des Erblassers gewesen sei. Bisher ist jedoch noch nie ein Fall mit dieser Argumentation erfolgreich gewesen. Die Entscheidung des FG Baden-Württemberg war daher keine große Überraschung. Wer also sich und seinen potentiellen Erben solche Erschwernisse ersparen will, sollte sich von einem Fachanwalt für Steuerrecht über die rechtlichen Möglichkeiten der Legalisierung seines verschwiegenen Vermögens beraten lassen. Wir beraten Sie gerne!

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Cash Pooling mit hohem Risiko - neues Urteil des BGH - persönliche Haftung der Gesellschafter und Geschäftsführe

Gesellschafter müssen DM 1.5 Millionen zahlen+++ Ein neues Urteil des BGH vom 16.01.2006 - II ZR 75/04 und II ZR 76/04 - birgt eine grosse Gefahr für sogenannte Cash Pooling Systeme. Wie bereits in unserer Veröffentlichung *Cash Pooling* (Verlag Recht und Wirtschaft, Heidelberg) vorhergesehen, bergen diese Systeme das Risiko, dass sie nicht im Einklang mit den Kapitalaufbringungsgrundsätzen des GmbH-Gesetzes stehen. Die beiden Gesellschafter der Gesellschaft haben dies nun schmerzlich erfahren müssen. Die Kapitalerhöhung, die sie an ihre Gesellschaft zahlten und die (wie vorgesehen) umgehend in den Cash Pool des dazugehörigen Konzern floß, muss von ihnen nochmals aufgebracht werden. Basierend auf unserer Erfahrung mit solchen Cash-Pooling-Systemen beraten wir gerne, wie solche Gefahren umgangen werden können.

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Bundesfinanzhof: Spekulationssteuer ab 1999 verfassungsgemäß, BFH regt verstärkte Kontenfahndung an

Der BFH hat mit Urteil vom 29.11.2005 entschieden, dass die Spekulationssteuer für die Jahre 1999 verfassungsgemäß ist. Zwar hatte das Bundesverfassungsgericht festgestellt, dass für die Vorjahre (1997 und 1998) die Spekulationssteuer wegen eines strukturellen Vollzugdefizits verfassungswidrig ist, der BFH sieht dieses Defizit für Jahre ab 1999 jedoch als beseitigt an. Ausschlaggebend war danach der nunmehr mögliche automatisierte Kontenabruf durch die Finanzämter. Diese Möglichkeit wurde zwar erst im Jahre 2005 eingeführt, jedoch ermöglicht sie den Kontenbestand bis in das Jahr 1999 zurückzuverfolgen. Damit haben die Finanzbehörden nunmehr ausreichende Mittel zur Verfügung um zu prüfen, ob alle Steuerpflichtigen ihre eventuellen Gewinne aus Spekulationsgeschäfte, insbesondere mit Wertpapieren, angegeben haben. Steuerhinterzieher müssen daher mit verstärkten Kontrollen ihrer Konten rechnen.

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Finanzbehörden wollen (mehr) Steuern aus illegalen Geschäften - Bundesländer verschärfen Mitteilungspflichten, Datenbankzugriff geplant

Auf einen Vorschlag des Bundesrechnungshofes hin, wollen die Bundesländer ihre Strafverfolgungsbehörden (Staatsanwaltschaft u. Polizei) noch deutlicher anweisen, bei der Ermittlung von illegalen Geschäften auch die steuerliche Seite zu berücksichtigen und die Sachverhalte den zuständigen Finanzämtern mitzuteilen. Da auch illegale Geschäfte (z.B. Hehlerei, Bestechung, Drogenverkauf) den Steuergesetzen unterliegen, muss für solche Geschäfte bzw. dem Gewinn Einkommensteuer, Umsatzsteuer oder Körperschaftsteuer gezahlt werden. Wird diese nicht gezahlt, so liegt eine Steuerhinterziehung vor.

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Steuerrecht "aus dem Leben"

Steuerrecht ist in der konkreten Anwendung superspannend. Für Interessierte (nicht nur Kollegen) haben wir eine sytematische Zusammenstellung des

- Steuerstrafrechts
- Internationalen Steurrechts
- Steuerstrafrechts in Wirtschaftsdelikten
- Steuerstrafrechts im Bereich der Prostitution
zusammengestellt.

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