Cash Pooling mit hohem Risiko - neues Urteil des BGH - persönliche Haftung der Gesellschafter und Geschäftsführe
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- Erstellt am Montag, 16. Januar 2006 17:01
Gesellschafter müssen DM 1.5 Millionen zahlen+++ Ein neues Urteil des BGH vom 16.01.2006 - II ZR 75/04 und II ZR 76/04 - birgt eine grosse Gefahr für sogenannte Cash Pooling Systeme. Wie bereits in unserer Veröffentlichung *Cash Pooling* (Verlag Recht und Wirtschaft, Heidelberg) vorhergesehen, bergen diese Systeme das Risiko, dass sie nicht im Einklang mit den Kapitalaufbringungsgrundsätzen des GmbH-Gesetzes stehen. Die beiden Gesellschafter der Gesellschaft haben dies nun schmerzlich erfahren müssen. Die Kapitalerhöhung, die sie an ihre Gesellschaft zahlten und die (wie vorgesehen) umgehend in den Cash Pool des dazugehörigen Konzern floß, muss von ihnen nochmals aufgebracht werden. Basierend auf unserer Erfahrung mit solchen Cash-Pooling-Systemen beraten wir gerne, wie solche Gefahren umgangen werden können.
Die Entscheidung des BGH ist richtungsweisend und dürfte ehrhebliche Konsequenzen für die Gesellschafter und Geschäftsführer von Unternehmen haben, welche an Cash-Pooling-Systemen teilnehmen. Insbesondere für Geschäftsführer solcher Firmen dürfte es sehr unangenehm werden, da sie auch noch Jahre nach ihrem Ausscheiden für ihre Mitwirkung bzw. ihre Untätigkeit bei Vereinbarung bzw. Durchführung von Cash Pooling persönlich(!) in Anspruch genommen werden können. Die sofortige Einholung von fachkundigem Rechtsrat kann diesen nur dringend empfohlen werden!
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