Gewinne im Ausland versteuern!

Mit einer lange erwarteten Entscheidung hat der Europäische Gerichtshof den Finanzministerien der EU-Mitgliedsländer einen schweren Schlag versetzt: Unternehmen dürfen ihre Geschäftssitze in EU-Niedrigsteuergebiete (z.B. Irland) verlegen um Steuern zu sparen, ohne dass ihre *Heimatländer* sie dafür mit einer *Strafsteuer* belegen dürfen. Die Firma Cadbury Schweppes hatte Klage gegen das englische Finanzministerium eingelegt, welches eine Art Strafsteuer erhoben hatte, nachdem Cadbury Schweppes einen Teil des Unternehmens in die *Steuersonderzone* der Dublin Docks verlegt hatte. Dort mussten nur 10% Steuer auf die Gewinne gezahlt werden. Cadbury Schweppes klagte durch alle Instanzen gegen die Strafsteuer und bekam nunmehr von dem EuGH Recht. Bemerkenswert ist, dass 10 andere EU-Mitgliedsstaaten die englische Position unterstützten - da sie ähnliche Strafsteuern erheben. Nunmehr wird auch das deutsche Außensteuergesetz, welches ähnliche Regelungen enthält, im Lichte dieses Urteils des EuGH einer scharfen Neubewertung unterworfen werden - die Unternehmen dürfen sich also freuen. (EuGH vom 12.09.2006, C-196/04)

Steuerrecht "aus dem Leben"

Steuerrecht ist in der konkreten Anwendung superspannend. Für Interessierte (nicht nur Kollegen) haben wir eine sytematische Zusammenstellung des

- Steuerstrafrechts
- Internationalen Steurrechts
- Steuerstrafrechts in Wirtschaftsdelikten
- Steuerstrafrechts im Bereich der Prostitution
zusammengestellt.

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