Gesetzgeber verschärft Steuerrecht und Erfassungsmethoden drastisch!
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- Erstellt am Freitag, 10. August 2007 13:08
Der Staat greift immer schärfer durch was den angeblichen Mißbrauch durch Steuersparmodelle und die Möglichkeiten zur Ermittlung gegen Steuerbürger angeht. Nach der Abschaffung diverser angeblich mißbräuchlicher Steuergestaltungen (Filmfonds) kommt nun der *Rundumschlag*: Mit dem Jahressteuergesetz 2008 wird der § 42 AO (*Mißbrauch rechtlicher Gestaltungsmöglichkeinten) um einen Satz ergänzt in dem es sinngemäß heisst, das jede *ungewöhnliche rechtliche Gestaltung, für die keine beachtlichen außersteuerlich Gründe vom Steuerpflichtigen nachgewiesen werden* als mißbräuchlich angesehen wird und daher steuerlich nicht aktzeptiert wird.
Während die Bundesregierung davon spricht, dass mit dieser Neuregelung eine Präzisierung der bisher schon bestehenden Regelung erfolgt, sind sich Rechtsanwälte und Steuerberater einigt, dass die Neuregelung zu einer weitreichenden Verschärfung führt. Statt das der Staat das Steuerrecht vereinfacht und so *Steuerschlupflöcher* stopft, erklärt er nunmehr schlicht die Modelle, bei denen es sich die legale Ausnutzung des vorhandenen Durcheinanders der Steuergesetzgebung handelt, für unzulässig - und gesteht damit faktisch sein Scheitern bei der Vereinfachung des Steuerrechts ein.
Mit der Neueinführung einer lebenslang geltenden Steuernummer (Tin), welche schon bei der Geburt vergeben wird, schafft der Staat eine Datenbank in der jeder Staatsbürger und jeder hier Wohnende erfaßt ist. Ein solche Datenbank hat es bisher noch nicht in Deutschland gegeben. Es ist nicht auszuschließen, dass sich in sehr kurzer Zeit andere Behörden, aber auch private Unternehmen für diese Daten interessieren. Sollten auch andere Behörden in Zukunft von dem Bürger die Angabe seiner TIN als Identifikationsmerkmal verlangen, könnte ein gewaltiger Datenpool geschaffen werden. Dann wäre der Staat und Unternehmen in der Lage sich nur anhand der TIN eine Vielzahl von Informationen über den Betroffenen zu verschaffen.
Steuerrecht "aus dem Leben"
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