Neufassung des Doppelbesteuerungsabkommens mit den USA

Das Bundesministerium der Finanzen hat mitgeteilt, dass das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und den USA neu gefasst worden ist.

Titel: *Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen und einiger anderer Steuern*

Die Neufassung berücksichtig, das Abkommen vom 29. August 1989 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen und einiger anderer Steuern (BGBl. 1991 II S. 354) und das Protokoll vom 1. Juni 2006 zur Änderung des in Nummer 1 genannten Abkommens (BGBl. 2006 II S. 1184).

Wie sich bereits aus dem Titel des Abkommens ergibt, beinhaltet dieses auch Vorschriften über die Rechtshilfe zwischen beiden Staaten bezüglich Steuerstraftaten (Steuerhinterziehung). Diesbezüglich ist zu erwähnen, dass die USA verstärkt gegen Steueroasen vorgehen, welche US-Bürgern die Steuerhinterziehung und/oder das Verstecken von Schwarzgeld oder anderem Vermögen ermöglichen. Der weltgrößte private Vermögensverwalter, die Bank UBS (Schweiz) ist aus deisem Grund bereits stark unter Druck geraten. Es ist daher nicht auszuschließen, dass die USA im Rahmen der Auskunft an Deutschland auch Daten mitteilen, die sie über Offshore Steuerosen erlangt haben.

Mehr unter: www.bundesfinanzministerium.de

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