Neufassung des Doppelbesteuerungsabkommens mit den USA
- Details
- Erstellt am Mittwoch, 30. Juli 2008 10:07
Das Bundesministerium der Finanzen hat mitgeteilt, dass das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und den USA neu gefasst worden ist.
Titel: *Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen und einiger anderer Steuern*
Die Neufassung berücksichtig, das Abkommen vom 29. August 1989 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen und einiger anderer Steuern (BGBl. 1991 II S. 354) und das Protokoll vom 1. Juni 2006 zur Änderung des in Nummer 1 genannten Abkommens (BGBl. 2006 II S. 1184).
Wie sich bereits aus dem Titel des Abkommens ergibt, beinhaltet dieses auch Vorschriften über die Rechtshilfe zwischen beiden Staaten bezüglich Steuerstraftaten (Steuerhinterziehung). Diesbezüglich ist zu erwähnen, dass die USA verstärkt gegen Steueroasen vorgehen, welche US-Bürgern die Steuerhinterziehung und/oder das Verstecken von Schwarzgeld oder anderem Vermögen ermöglichen. Der weltgrößte private Vermögensverwalter, die Bank UBS (Schweiz) ist aus deisem Grund bereits stark unter Druck geraten. Es ist daher nicht auszuschließen, dass die USA im Rahmen der Auskunft an Deutschland auch Daten mitteilen, die sie über Offshore Steuerosen erlangt haben.
Mehr unter: www.bundesfinanzministerium.de
Steuerrecht "aus dem Leben"
Steuerrecht ist in der konkreten Anwendung superspannend. Für Interessierte (nicht nur Kollegen) haben wir eine sytematische Zusammenstellung des
- Steuerstrafrechts
- Internationalen Steurrechts
- Steuerstrafrechts in Wirtschaftsdelikten
- Steuerstrafrechts im Bereich der Prostitution
zusammengestellt.
Suche
Meistgelesen Beiträge
- Steuer-Symposium in Berlin: Die deutsche Verhandlungsgrundlage für Doppelbesteuerungsabkommen
- BGH: 10jährige Verjährungsfrist bei Steuerhinterziehung auch "rückwirkend" anwendbar
- Steueroasen-CD: Deutschland bekommt nun doch die Daten
- Steuerfahndung NRW: 200 "Schweiz"-Selbstanzeigen im Monat
- Bankgeheimnis: Liechtenstein knickt ein
Die neuesten Beiträge
- Beschlagnahme von Steuer- und Geschäftsunterlagen
- Insolvenz der Baufirma: Vorschuss weg?
- Cum-Ex-Verfahren: Über 10 Jahre Haft
- GmbH: Gesellschafterverrechnungskonto als verdeckte Gewinnausschüttung
- Insolvenzhaftung des ehemaligen GmbH-Geschäftsführers
- Coronahilfen/Überbrückungshilfen und Subventionsbetrug
- Gesellschafter-Geschäftsführer und Sozialversicherung
- Verjährung im Steuer(straf)verfahren--Prüfungspflicht des Finanzgerichts
- BFH: Alte elektr. Kasse berechtigt nicht immer zur Schätzung
- Auskünfte über ausländische Konten verfassungsgemäß
- Keine vGA bei unklaren Einzahlungen des GmbH-Geschäftsführers
- Cum Ex erneut vor Verfassungsgericht
- NRW: Zentrale Steuerfahndungsbehörde nimmt Arbeit auf
- Internationales Steuerstrafrecht - Festschriftsbeitrag für Prof. Dr. Frotscher
- BGH: Vermögensabschöpfung auch bei verjährten Straftaten