Internationales Steuerrecht: Verlagerung von Unternehmensfunktionen von Deutschland ins Ausland steuerbar!
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- Erstellt am Donnerstag, 17. Juli 2008 16:07
Der Bundesrat hat auf seiner Sitzung am 04.07.2008 der sogenanntenFunktionsverlagerungsverordnung (FVerlV) zugestimmt, die damit alsbald (rückwirkend zum 01.01.2008) in Kraft treten kann.
Allerdings bittet der Bundesrat in seinem Zustimmungbeschluss die Bundesregierung darum, ihm spätestens fünf Jahre nach Inkrafttreten des Unternehmensteuerreformgesetzes über die Erfahrungen mit den neuen Regelungen zur Funktionsverlagerung (§ 1 Abs. 3 AStG und Funktionsverlagerungsverordnung) und die Auswirkungen auf die Unternehmen zu berichten, da es *insbesondere mit den Bestimmungen über den Ansatz eines Transferpakets weder im Inland noch im Ausland ausreichende praktische Erfahrungen* gibt.
Die als Versuchskaninchen benutzten Unternehmen in Deutschland dürfen sich also auf eine *abwechslungsreiche* Zeit freuen....
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