Mit Vorkenntnissen zum Banktermin: unsere Vorträge zur Abgeltungsteuer!
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- Erstellt am Dienstag, 26. August 2008 10:08
Ab dem 01. Januar 2009 gilt für Einkünfte aus Kapitalvermögen die sogenannte Abgeltungsteuer. Die Abgeltungsteuer beträgt 25% zuzüglich Solidaritätszuschlag und wird von der Bank, bei welcher der Steuerpflichtige sein Konto/Depot unterhält, einbehalten und an das Finanzamt abgeführt.
Bei Steuerpflichtigen deren persönlicher Steuersatz allerdings unter 25% liegt ist die Abgeltungsteuer unvorteilhaft, diese Steuerpflichtigen können im Rahmen ihrer persönlichen Einkommensteuererklärung die zuviel *gezahlte* Abgeltungsteuer zurückverlagen. Die Abgeltungsteuer erfaßt jedoch nicht alle Einkünfte aus Kapitalvermögen, es gibt Ausnahmen bzw. Besonderheiten, die zu kennen sich steuerliche auszahlt.
Unsere Mitarbeiter Frau RA Korts und Herrn RA Korts (beide jeweils Fachanwalt für Steuerrecht) werden zu dem Thema Abgeltungsteuer verschiedene Vorträge halten - damit Sie im Termin mit Ihrem Bankberater bereits ausreichend informiert sind, um Ihre Interessen zu wahren:
So z.B. am 14. Oktober 2008 in Köln, 18:00 bis 20:00 Uhr.
Eine Auflistung der weiteren Vorträge finden Sie, wenn Sie rechts oben auf unserer Homepage den Begriff *Vorträge* anklicken.
Steuerrecht "aus dem Leben"
Steuerrecht ist in der konkreten Anwendung superspannend. Für Interessierte (nicht nur Kollegen) haben wir eine sytematische Zusammenstellung des
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- Steuerstrafrechts in Wirtschaftsdelikten
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