Rentenkassen und Finanzämter erinnern: Renten sind steuerpflichtig!

In den letzten Wochen haben Rentenkassen und Finanzämter ausdrücklich (nochmals) darauf hingewiesen, daß Renten steuerpflichtig sind. Anlaß für diese Erinnung ist der Umstand, daß mit Wirkung ab dem 1. Januar 2005neue steuerliche Vorschriften hinsichtlich der Besteuerung von Renten gelten. Im Zusammenhang mit dieser Neuregelung wurde auch beschlossen, daß die Rentenkassen und Lebensversicherungen den Finanzämtern ALLEPersonen melden müssen, an die Renten ausgezahlt werden; die Höhe der Auszahlung wird auch mitgeteilt.

Da die *Erklärungsfrist* für die Einkommensteuererklärung für 2005 sich nun dem endgültigen Ende zuneigt, prüfen die Finanzämter zur Zeit, welche Rentner in 2005 Rentenzahlungen erhalten haben, die über den jeweiligen Freibeträgen liegen und noch keine Steuererklärung abgegeben haben. Bei diesen Rentnern besteht dann nämlich der Verdacht einer (versuchten) Steuerhinterziehung aufgrund Nichtabgabe einer Steuererklärung. Aufgrund der Art und Weise der Rentenbesteuerung und der allgemeinen steuerlichen Vorschriften, wird die übergroße Zahl der derzeitigen Rentner nicht von diesem Problem betroffen sein. Probleme dürften sich allerdings für die Rentner ergeben, die neben ihren Renteneinkünften noch andere Einkünfte (z.B. Zinsen, Dividenen, Miete etc.) haben. Denn der Gesamtbetrag ihrer Einkünfte dürfte dann eine Höhe erreichen, die zu einer Einkommensteuerzahlung führt.

Wer sich über diese Thematik noch keine Gedanken gemacht hat, sollte sich informieren bzw. beraten lassen.

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