Wegzug ins EU-Ausland unter Beibehaltung der *Firma* im Heimatland
- Details
- Erstellt am Mittwoch, 06. August 2008 18:08
Vor dem Europäischen Gerichtshof (-EuGH-) ist ein Verfahren anhängig, in welchem geklärt werden muss, ob die EU-Niederlassungsfreiheit garantiert, dass eine in einem EU-Staat gegründete Gesellschaft ihren operativen Sitz (komplett) in einen anderen EU-Staat verlegen kann, ohne dadurch im Heimatland aus dem Handelsregister gelöscht zu werden (Rs. C-210/06, *Cartesio*).
Konkret geht es um eine ungarische Personengesellschaft, die ihren Sitz nach Italien verlegen will, jedoch weigert sich das ungarische Handelsregister die (neue) Adresse in Italien als Sitz der Gesellschaft einzutragen. Stattdessen legt es der Personengesellschaft nahe, sich in Ungarn aufzulösen und in Italien (als ital. Personengesellschaft) neu zu gründen.
Am 22.05.2008 hat der sogenannte Generalanwalt dem EuGH sein Gutachten zu diesem Fall vorgelegt: Der Generalanwalt sieht durch die Weigerung des ungarischen Handelsregisters die EU-Niederlassungsfreiheit der Personengesellschaft verletzt und er kann keine Umstände feststellen, welche diese Verletzung rechtfertigen könnten. In den meisten Fällen folgt der EuGH den Gutachten des Generalanwalts. Wann der EuGH entscheiden wird, ist derzeit noch nicht bekannt.
Das Urteil kann positive Folgen für deutsche Gesellschaften haben. Zwar sind in Deutschland Gesetzesänderungen auf den Weg gebracht worden, welche genau diesen Wegzug nunmehr erlauben sollen, jedoch ist noch nicht klar, wann und ob diese Gesetzesänderungen tatsächlich Gesetz werden. Ferner hat der Gesetzgeber bestimmt steuerliche Folgen an den Wegzug deutscher Gesellschaft geknüpft, § 12 KStG n.F. Es ist fraglich, ob bzw. inwieweit diese steuerlichen Vorschriften auch dann noch Bestand haben, wenn der EuGH feststellt, dass der Wegzug in ein anderes EU-Land der Niederlassungsfreiheit unterliegt - dann müssten steuerlich nachteilige Vorschriften wie der § 12 KSTG nochmals auf ihre Übereinstimmung mit EU-Recht überprüft werden.
Steuerrecht "aus dem Leben"
Steuerrecht ist in der konkreten Anwendung superspannend. Für Interessierte (nicht nur Kollegen) haben wir eine sytematische Zusammenstellung des
- Steuerstrafrechts
- Internationalen Steurrechts
- Steuerstrafrechts in Wirtschaftsdelikten
- Steuerstrafrechts im Bereich der Prostitution
zusammengestellt.
Suche
Meistgelesen Beiträge
- Steuer-Symposium in Berlin: Die deutsche Verhandlungsgrundlage für Doppelbesteuerungsabkommen
- BGH: 10jährige Verjährungsfrist bei Steuerhinterziehung auch "rückwirkend" anwendbar
- Steueroasen-CD: Deutschland bekommt nun doch die Daten
- Steuerfahndung NRW: 200 "Schweiz"-Selbstanzeigen im Monat
- Bankgeheimnis: Liechtenstein knickt ein
Die neuesten Beiträge
- Gesellschafterstreit – Handeln Sie jetzt, bevor es zu spät ist!
- Betriebsprüfung? Fachanwalt für Steuerrecht!
- Ihr starker Partner im Gesellschafterstreit – Erfahren, durchsetzungsstark, erfolgreich
- Steuerliche Betriebsprüfung und Steuerstrafverfahren – Warum eine spezialisierte Vertretung entscheidend ist
- Steuer- und Geschäftsunterlagen bei Durchsuchung und Beschlagnahme
- Praxisfall: Steuerhinterziehung TEUR 800 – Strafverfahren eingestellt
- BGH: AnomChat-Daten aus den USA sind verwendbar.
- Insolvenz der Baufirma: Vorschuss weg?
- Cum-Ex-Verfahren: Über 10 Jahre Haft
- GmbH: Gesellschafterverrechnungskonto als verdeckte Gewinnausschüttung
- Insolvenzhaftung des ehemaligen GmbH-Geschäftsführers
- Coronahilfen/Überbrückungshilfen und Subventionsbetrug
- Gesellschafter-Geschäftsführer und Sozialversicherung
- Verjährung im Steuer(straf)verfahren--Prüfungspflicht des Finanzgerichts
- BFH: Alte elektr. Kasse berechtigt nicht immer zur Schätzung