Schweiz: Straflose Selbstanzeige ab 2010

In der Schweiz besteht ab dem 01. Januar 2010 im Fall von Steuerhinterziehungsdelikten die Möglichkeit einer straflosen Selbstanzeige(*Bundesgesetz über die Vereinfachung der Nachbesteuerung in Erbfällen und die Einführung der straflosen Selbstanzeige vom 20. März 2008*).
Finanzielle Erleichterung für die Erben bringt das neue Gesetz bei der Nachversteuerung von Steuerhinterziehung, welche der Erblasser begangen hat.

Bisher mußte jeder sich selbst anzeigende schweizer Steuerhinterzieher zusätzlich zu der Steuernachzahlung eine Geldbuße in Höhe von einem Fünftel der hinterzogenen Steuer zahlen. Ab 2010 hat der sich selbst anzeigende Steuerhinterzieher nunmehr dieses Bußgeld nicht mehr zu zahlen - vorausgesetzt, es ist die erste Steuerliche Selbstanzeige die er abgibt.

Als Begründung für diese neue Maßnahme gibt das Eidgenössische Finanzdepartment an: *Mit diesen beiden Massnahmen sollen hinterzogene Einkommen und Vermögen leichter der Legalität zugeführt werden, was das Steuersubstrat und damit die zu erwartenden Steuereinnahmen erhöht.*

Gerne informieren unsere Fachanwälte für Steuerrecht Sie, bei Bedarf, über mögliche Auswirkungen dieser neuen Regelung auf Ihren konkreten Fall.

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