Liechtenstein erteilt USA Steuerauskünfte!

Liechtenstein und die USA haben ein Abkommen zum Informationsaustausch in Steuerangelegenheiten unterzeichnet. 

Das Abkommen *gewährleistet einen Informationsaustausch auf Anfrage für Fälle ab dem Steuerjahr 2009, also für die normalerweise in den ersten Monaten 2010 und danach abzugebenden Steuererklärungen. Der Informationsaustausch erfolgt bei einem nach US-Recht begründeten Verdacht auf Steuerdelikte von US-Steuerpflichtigen mit Vermögenswerten in Liechtenstein. Der Austausch wird durch ein entsprechendes Verfahren geregelt und erfolgt ausschliesslich auf spezifizierte Anfrage und nach Bekanntgabe der Identität des betroffenen Steuerzahlers durch die US-Behörden*(PM der Liechtensteinische Landesverwaltung vom 08.12.2008).

Im Appendix zum Abkommen ist ausdrücklich festgehalten, dass(liechtensteinische) Stiftungen und Anstalten in den Anwendungsbereich des Abkommens fallen.

Steuerrecht "aus dem Leben"

Steuerrecht ist in der konkreten Anwendung superspannend. Für Interessierte (nicht nur Kollegen) haben wir eine sytematische Zusammenstellung des

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- Internationalen Steurrechts
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