Verjährungsfrist für Steuerhinterziehung auf zehn Jahre verlängert

Der Deutsche Bundestag hat am 28.11.2008 das Jahressteuergesetz 2009 verabschiedet. Das Jahressteuergesetz 2009 enthält eine Vielzahl von Änderungen betreffend die aktuellen Steuergesetze.

Eine dieser Änderungen betrifft die strafrechtliche Verjährung einer Steuerhinterziehung. Die Verjährungsfrist betrug bisher fünf Jahre. Nunmehr ist die Verjährungsfrist für besonders schwere Fälle auf zehn Jahre angehoben worden (§ 376 Abs. 1 AO n.F.).

Die neue Verjährungsfrist gilt für alle Steuerhinterziehungstaten, die am 28.11.2008 noch nicht verjährt waren.

Steuerrecht "aus dem Leben"

Steuerrecht ist in der konkreten Anwendung superspannend. Für Interessierte (nicht nur Kollegen) haben wir eine sytematische Zusammenstellung des

- Steuerstrafrechts
- Internationalen Steurrechts
- Steuerstrafrechts in Wirtschaftsdelikten
- Steuerstrafrechts im Bereich der Prostitution
zusammengestellt.

Suche