SCHWEIZER BANKGEHEIMNIS GEKIPPT ! ! !
- Details
- Erstellt am Donnerstag, 19. Februar 2009 12:02
Die schweizer Bankaufsicht wird im Rahmen eines *Deals* zwischen den US-amerikanischen Finanzbehörden und der Bank UBS ca. 300 Namen von US-Bürgern an die amerikanischen Steuerbehörden weitergeben. Ferner wird die UBS ca. 650 Mio Euro an die USA zahlen. Die Grundlagen des Deals sind in einem 43 Seiten umfassenden, von einem US-Gericht gebilligten, *Deferred Prosecution Agreement* niedergelegt.
Die Weitergabe der ca. 300 Namen stellt nach einhelliger Ansicht aller Kommentatoren einen einzigartigen Bruch des schweizer Bankgeheimnisses dar und dürfte anderen Staaten als Präzedenzfall dienen. Die möglichen finanziellen Folgen für die Bank und die Gefahr der strafrechtlichen Verfolgung ihrer Mitarbeiter wogen wohl schwerer als das Geheimhaltungsversprechen gegenüber den Bankkunden ....
Bei den 300 US-Bürgern soll es sich um solche handeln, denen die UBS bei der gezielten Umgehung der US-Steuergesetze geholfen hat.
Steuerrecht "aus dem Leben"
Steuerrecht ist in der konkreten Anwendung superspannend. Für Interessierte (nicht nur Kollegen) haben wir eine sytematische Zusammenstellung des
- Steuerstrafrechts
- Internationalen Steurrechts
- Steuerstrafrechts in Wirtschaftsdelikten
- Steuerstrafrechts im Bereich der Prostitution
zusammengestellt.
Suche
Meistgelesen Beiträge
- Steuer-Symposium in Berlin: Die deutsche Verhandlungsgrundlage für Doppelbesteuerungsabkommen
- BGH: 10jährige Verjährungsfrist bei Steuerhinterziehung auch "rückwirkend" anwendbar
- Steueroasen-CD: Deutschland bekommt nun doch die Daten
- Steuerfahndung NRW: 200 "Schweiz"-Selbstanzeigen im Monat
- Bankgeheimnis: Liechtenstein knickt ein
Die neuesten Beiträge
- Gesellschafterstreit – Handeln Sie jetzt, bevor es zu spät ist!
- Betriebsprüfung? Fachanwalt für Steuerrecht!
- Ihr starker Partner im Gesellschafterstreit – Erfahren, durchsetzungsstark, erfolgreich
- Steuerliche Betriebsprüfung und Steuerstrafverfahren – Warum eine spezialisierte Vertretung entscheidend ist
- Steuer- und Geschäftsunterlagen bei Durchsuchung und Beschlagnahme
- Praxisfall: Steuerhinterziehung TEUR 800 – Strafverfahren eingestellt
- BGH: AnomChat-Daten aus den USA sind verwendbar.
- Insolvenz der Baufirma: Vorschuss weg?
- Cum-Ex-Verfahren: Über 10 Jahre Haft
- GmbH: Gesellschafterverrechnungskonto als verdeckte Gewinnausschüttung
- Insolvenzhaftung des ehemaligen GmbH-Geschäftsführers
- Coronahilfen/Überbrückungshilfen und Subventionsbetrug
- Gesellschafter-Geschäftsführer und Sozialversicherung
- Verjährung im Steuer(straf)verfahren--Prüfungspflicht des Finanzgerichts
- BFH: Alte elektr. Kasse berechtigt nicht immer zur Schätzung