Grundsatzurteil des EuGH: Doppelbesteuerung bei grenzüberschreitenden Erbrechtsfällen ist rechtmäßig!

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat heute in einem Grundsatzurteil (Rechtssache C-67/08, Block) entschieden, daß es nicht gegen die EU-Grundfreiheiten verstößt, wenn ein grenzüberschreitender Erbfall in mehreren EU-Staaten besteuert wird und es dadurch zu einer Doppelbesteuerung kommt.

Der EuGH hält die EU-Staaten nicht für verpflichtet, ihre Erbschaftsteuergesetze so anzupassen, daß es bei einem grenzüberschreitenden Erbfall nicht zu einer Doppelbesteuerung kommt.

Interessant an dem zugrundeliegenden Fall ist der Umstand, daß sowohl die Verstorbenen als auch die Alleinerbin in Deutschland wohnten. Die Verstorbene hatte allerdings u.a. ein Wertpapierdepot bei einer Bank in Spanien. Der spanische Fiskus erhob hierrauf eine Erbschaftsteuer. Der deutsche Fiskus bezog ebenfalls das spanische Wertpapierdepot in die Erbschaftsteuerberechnung mit ein, so daß es zu einer Doppelbesteuerung kam.

Das Urteil sollten für jeden mit Auslandsvermögen Anlaß sein, seine Vermögens- und Unternehmensnachfolge von einem Fachanwalt für Steuerrecht überprüfen zu lassen.

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