USA und Schweiz unterzeichnen weitreichendes Auskunftsabkommen

Die Schweiz wird den USA zukünftig in allen Fällen von Steuerhinterziehungvolle Auskunft erteilen.

Am 19. Juni 2009 paraphierten die USA und die Schweiz die überarbeitete Version des zwischen beiden Staaten bestehenden Doppelbesteuerungsabkommens. Die überarbeitete Version sieht vor, dass die Schweiz im Falle des Verdachts einer Steuerhinterziehung durch einen US-Steuerpflichtigen volle Auskunft über dessen schweizer *Bankverbindungen* erteilen wird.

Die US-amerikanische Seite geht davon aus, dass das Abkommen in den nächsten Monaten ohne irgendwelche Änderungen endgültig unterzeichnet wird.

Das US-Finanzministerium hat im übrigen mitgeteilt, dass es trotz des neuen Abkommens nicht die Absicht hat, die Klage gegen die Bank UBS auf Herausgabe von 25.000 Kundennamen und Daten zurückzunehmen - denn diese Informationen seien auch mit Hilfe des neue Auskunftsabkommens nicht zu erlangen, damit stelle das neue Auskunftsabkommen aber auch kein Hinderungsgrund dar, die Klage nicht weiterzubetreiben. Der Druck der US-Steuerbehörden auf die Schweiz und die schweizer Geldinstitute bleibt also hoch.

Steuerrecht "aus dem Leben"

Steuerrecht ist in der konkreten Anwendung superspannend. Für Interessierte (nicht nur Kollegen) haben wir eine sytematische Zusammenstellung des

- Steuerstrafrechts
- Internationalen Steurrechts
- Steuerstrafrechts in Wirtschaftsdelikten
- Steuerstrafrechts im Bereich der Prostitution
zusammengestellt.

Suche