USA und Schweiz unterzeichnen weitreichendes Auskunftsabkommen
- Details
- Erstellt am Montag, 22. Juni 2009 16:06
Die Schweiz wird den USA zukünftig in allen Fällen von Steuerhinterziehungvolle Auskunft erteilen.
Am 19. Juni 2009 paraphierten die USA und die Schweiz die überarbeitete Version des zwischen beiden Staaten bestehenden Doppelbesteuerungsabkommens. Die überarbeitete Version sieht vor, dass die Schweiz im Falle des Verdachts einer Steuerhinterziehung durch einen US-Steuerpflichtigen volle Auskunft über dessen schweizer *Bankverbindungen* erteilen wird.
Die US-amerikanische Seite geht davon aus, dass das Abkommen in den nächsten Monaten ohne irgendwelche Änderungen endgültig unterzeichnet wird.
Das US-Finanzministerium hat im übrigen mitgeteilt, dass es trotz des neuen Abkommens nicht die Absicht hat, die Klage gegen die Bank UBS auf Herausgabe von 25.000 Kundennamen und Daten zurückzunehmen - denn diese Informationen seien auch mit Hilfe des neue Auskunftsabkommens nicht zu erlangen, damit stelle das neue Auskunftsabkommen aber auch kein Hinderungsgrund dar, die Klage nicht weiterzubetreiben. Der Druck der US-Steuerbehörden auf die Schweiz und die schweizer Geldinstitute bleibt also hoch.
Steuerrecht "aus dem Leben"
Steuerrecht ist in der konkreten Anwendung superspannend. Für Interessierte (nicht nur Kollegen) haben wir eine sytematische Zusammenstellung des
- Steuerstrafrechts
- Internationalen Steurrechts
- Steuerstrafrechts in Wirtschaftsdelikten
- Steuerstrafrechts im Bereich der Prostitution
zusammengestellt.
Suche
Meistgelesen Beiträge
- Steuer-Symposium in Berlin: Die deutsche Verhandlungsgrundlage für Doppelbesteuerungsabkommen
- BGH: 10jährige Verjährungsfrist bei Steuerhinterziehung auch "rückwirkend" anwendbar
- Steueroasen-CD: Deutschland bekommt nun doch die Daten
- Steuerfahndung NRW: 200 "Schweiz"-Selbstanzeigen im Monat
- Bankgeheimnis: Liechtenstein knickt ein
Die neuesten Beiträge
- Gesellschafterstreit – Handeln Sie jetzt, bevor es zu spät ist!
- Betriebsprüfung? Fachanwalt für Steuerrecht!
- Ihr starker Partner im Gesellschafterstreit – Erfahren, durchsetzungsstark, erfolgreich
- Steuerliche Betriebsprüfung und Steuerstrafverfahren – Warum eine spezialisierte Vertretung entscheidend ist
- Steuer- und Geschäftsunterlagen bei Durchsuchung und Beschlagnahme
- Praxisfall: Steuerhinterziehung TEUR 800 – Strafverfahren eingestellt
- BGH: AnomChat-Daten aus den USA sind verwendbar.
- Insolvenz der Baufirma: Vorschuss weg?
- Cum-Ex-Verfahren: Über 10 Jahre Haft
- GmbH: Gesellschafterverrechnungskonto als verdeckte Gewinnausschüttung
- Insolvenzhaftung des ehemaligen GmbH-Geschäftsführers
- Coronahilfen/Überbrückungshilfen und Subventionsbetrug
- Gesellschafter-Geschäftsführer und Sozialversicherung
- Verjährung im Steuer(straf)verfahren--Prüfungspflicht des Finanzgerichts
- BFH: Alte elektr. Kasse berechtigt nicht immer zur Schätzung