Deutschland und Monaco unterzeichnen Abkommen zum Informationsaustausch

Das Bundesministerium der Finanzen teilte am 27. Juli 2010 in einer Pressmeldung mit, dass Deutschland und das Fürstentum Monaco am 27. Juli 2010 in Berlin ein Abkommen über den Informationsaustausch für Besteuerungszwecke abgeschlossen haben.

Das Abkommen ermögliche den deutschen Steuerbehörden den Zugang zu wichtigen Informationen, die für die Durchsetzung des deutschen Steuerrechts notwendig sind. Hierunter fallen sowohl Bankdaten wie auch Informationen zu Eigentumsverhältnissen. Der Datenzugang sei nicht davon abhängig, ob bereits ein Steuerstrafverfahren eröffnet wurde oder der Verdacht auf eine Steuerstraftat besteht.

Quelle: Bundesministerium der Finanzen 28.07.2010

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