EuGH: In EWR-Staaten ansässige Steuerpflichtige dürfen schlechter gestellt werden
- Details
- Erstellt am Dienstag, 09. November 2010 11:11
Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) hat mit Urteil vom 28.10.2010 (C-97/09 *Rimbaud SA*) festgestellt, dass es zulässig ist, dass Steuerpflichtige die in einem EWR-Staat ansässig sind, steuerlich schlechter gestellt werden dürfen, als die betreffenden inländischen Steuerpflichtigen, wenn mit diesem EWR-Staat kein Auskunftsabkommen (zur Bekäpfung von Steuerhinterziehung) abgeschlossen worden ist. EWR-Staaten sind Island, Liechtenstein und Norwegen.
Anders verhält es sich bei einem Steuerpflichtigen, der in einem Mitgliedstaat der EU ansässig ist. Aufgrund der sogenannten Amtshilferichtlinie 77/799/EWG können die nationalen Steuerverwaltungen Auskünfte untereinander austauschen bzw. anfordern.
Steuerrecht "aus dem Leben"
Steuerrecht ist in der konkreten Anwendung superspannend. Für Interessierte (nicht nur Kollegen) haben wir eine sytematische Zusammenstellung des
- Steuerstrafrechts
- Internationalen Steurrechts
- Steuerstrafrechts in Wirtschaftsdelikten
- Steuerstrafrechts im Bereich der Prostitution
zusammengestellt.
Suche
Meistgelesen Beiträge
- Steuer-Symposium in Berlin: Die deutsche Verhandlungsgrundlage für Doppelbesteuerungsabkommen
- BGH: 10jährige Verjährungsfrist bei Steuerhinterziehung auch "rückwirkend" anwendbar
- Steueroasen-CD: Deutschland bekommt nun doch die Daten
- Steuerfahndung NRW: 200 "Schweiz"-Selbstanzeigen im Monat
- Bankgeheimnis: Liechtenstein knickt ein
Die neuesten Beiträge
- Gesellschafterstreit – Handeln Sie jetzt, bevor es zu spät ist!
- Betriebsprüfung? Fachanwalt für Steuerrecht!
- Ihr starker Partner im Gesellschafterstreit – Erfahren, durchsetzungsstark, erfolgreich
- Steuerliche Betriebsprüfung und Steuerstrafverfahren – Warum eine spezialisierte Vertretung entscheidend ist
- Steuer- und Geschäftsunterlagen bei Durchsuchung und Beschlagnahme
- Praxisfall: Steuerhinterziehung TEUR 800 – Strafverfahren eingestellt
- BGH: AnomChat-Daten aus den USA sind verwendbar.
- Insolvenz der Baufirma: Vorschuss weg?
- Cum-Ex-Verfahren: Über 10 Jahre Haft
- GmbH: Gesellschafterverrechnungskonto als verdeckte Gewinnausschüttung
- Insolvenzhaftung des ehemaligen GmbH-Geschäftsführers
- Coronahilfen/Überbrückungshilfen und Subventionsbetrug
- Gesellschafter-Geschäftsführer und Sozialversicherung
- Verjährung im Steuer(straf)verfahren--Prüfungspflicht des Finanzgerichts
- BFH: Alte elektr. Kasse berechtigt nicht immer zur Schätzung