BFH: Beibehaltung eines inländischen Wohnsitzes trotz mehrjähriger Auslandstätigkeit

Der Bundesfinanzhof hat es abgelehnt ein Urteil eines Finanzgerichts aufzuheben, welches die unbeschränkte deutsche Steuerpflicht eines mehrjährig(!) in Asien tätigen Arbeitnehmers festgestellt hat. 

Als problematisch für den Arbeitnehmer erwies sich in diesem Fall, dass seine Ehefrau nicht mit ihm nach Asien verzogen war, sondern vielmehr weiter den *Familienwohnsitz* in Deutschland bewohnte. Somit griff die die (widerlegbare) Vermutung, *dass der nicht dauernd getrennt lebende Ehegatte seinen Wohnsitz dort hat, wo sich seine Familie befindet.* Da das Finanzgericht bei seiner Prüfung zu dem Ergebnis kam, dass der Arbeitnehmer diesen Wohnsitz der Familie (trotz seiner Abwesenheit) jederzeit wieder hätte nutzen können, gelang es diesem nicht, die vorstehende Vermutung zu widerlegen.

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