Steuerabkommen Deutschland-Schweiz unterzeichnet!

Das neue Steuerabkommen zwischen Deutschland und der Schweiz ist heute in Berlin unterzeichnet worden. Das *Abkommen über die Zusammenarbeit in den Bereichen Steuern und Finanzmarkt* ergänzt das bereits zwischen den Ländern bestehende Doppelbesteuerungsabkommen und regelt auf 44 Seiten (einschließlich 15 Seiten Anhang) die Nachversteuerung von *Schwarzgeld* und die zukünftige Versteuerung von Kapitalerträgen. Das Abkommen soll erst 2013 in Kraft treten und muss vorher noch vom Schweizer Parlament und vom Deutschen Bundestag und Bundesrat gebilligt werden.

Wie der Presse zu entnehmen ist, ist es derzeit sehr fraglich ob im Bundesrat ein Mehrheit für das Abkommen zustande kommt, da die SPD sich vehement gegen das Abkommen in der vorliegenden Form ausgesprochen hat und die SPD-Landesfinanzminister dieser Parteilinie wohl folgen werden. Abgesehen von den politischen und *moralischen* Aspekten wirft das Abkommen erhebliche rechtliche, insbesondere verfassungsrechtliche und strafrechtliche, Fragen auf. Es ist unstrittig, dass es sich bei dem Abkommen um eine (auf Kapitaleinkünfte bezogene) Steueramnestie handelt. Der deutsche Staat gibt mit dem Abkommen hinsichtlich der größten Gruppe von Steuerhinterziehern seinen Strafanspruch gegen Zahlung einer *pauschal* berechneten Geldsumme auf. Vor dem Hintergrund, dass es bereits im Jahr 2004/2005 eine Steueramnestie gegeben hat, welche damals als absoluter Einzelfall dargestellt wurde, wirft diese Vorgehensweise erhebliche verfassungsrechtliche Fragen auf. Steuerpflichtige, die sich derzeit Steuerstrafverfahren wegen der Hinterziehung von Kapitalerträgen ausgesetzt sehen, sollten sich unbedingt hinsichtlich der möglichen Auswirkungen dieses Abkommens auf ihren Fall anwaltlich beraten lassen.

NACHTRAG am 27.09.2011: Laut Pressemitteilungen soll nun feststehen, dass die SPD-geführten Bundesländer im Bundesrat ihre Zustimmung zu dem Abkommen verweigern werden. Damit fehlt der Bundesregierung die erforderliche Mehrheit im Bundesrat, denn ohne Zustimmung des Bundesrates kann das Abkommen nicht in Kraft treten.

Steuerrecht "aus dem Leben"

Steuerrecht ist in der konkreten Anwendung superspannend. Für Interessierte (nicht nur Kollegen) haben wir eine sytematische Zusammenstellung des

- Steuerstrafrechts
- Internationalen Steurrechts
- Steuerstrafrechts in Wirtschaftsdelikten
- Steuerstrafrechts im Bereich der Prostitution
zusammengestellt.

Suche