Bundesverfassungsgericht: Ersatzerbbesteuerung von Familienstiftungen rechtmäßig

Das Bundesverfassungsgericht hat kürzlich eine Verfassungsbeschwerde gegen Urteile des Bundesfinanzhofs betreffend die Besteuerung von Familienstiftungen zurückgewiesen. Nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts halten sich die Urteile bzw. die Rechtsansichten des Bundesfinanzhofs zur Erbersatzbesteuerung von Familienstiftungen im Rahmen des grundgesetzlich vertretbaren.

*Die Ersatzerbschaftsteuer soll verhindern, dass in Familienstiftungen gebundenes Vermögen auf Generationen der Erbschaftsteuer entzogen wird (BTDrucks 7/1333, S. 3). Zu diesem Zweck fingiert der Steuertatbestand in Abständen von je 30 Jahren einen Generationenwechsel, bei dem der Erblasser zwei Kinder hinterlässt. Dementsprechend gewährt das Gesetz ausgehend vom Vermögen der Stiftung (§ 10 Abs. 1 Satz 6 ErbStG) den doppelten Freibetrag für Kinder und wendet die Steuersätze der Steuerklasse I mit dem Vomhundertsatz an, der für die Hälfte des steuerpflichtigen Vermögens gelten würde (§ 15 Abs. 2 Satz 3 ErbStG). Die Ersatzerbschaftsteuer ist verfassungsgemäß (Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 8. März 1983 2 BvL 27/81, BVerfGE 63, 312).*

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