Steuerabkommen mit der Schweiz: Bedenken von Seiten der EU-Kommission
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- Erstellt am Mittwoch, 23. November 2011 09:55
Der endgültige Abschluss (Ratifizierung) des Steuerabkommens zwischen Deutschland und Schweiz wird immer fraglicher. Nachdem das Abkommen bereits in der Deutschland stark umstritten ist, scheinen nunmehr auch die Bedenken in der EU zuzunehmen. Der Tagespresse ist zu entnehmen, dass ein Treffen zwischen der Schweizer Bundesrätin Widmer-Schlumpf und dem EU-Steuerkommisar Semeta voerst nicht zustande kommt.
Auf dem Treffen wollten die Bundesrätin unter anderem das Steuerabkommen mit Deutschland und Großbritannien erläutern. Die EU-Kommission hat Bedenken gegenüber diesen Abkommen, weil in den Abkommen auch die Besteuerung von Zinsen geregelt wird - hierrüber gibt es jedoch bereits Abkommen zwischen der EU und der Schweiz, ferner existiert die für EU-Länder bindende Zinsbesteuerungsrichtlinie. In der EU-Kommission ist man der Ansicht, dass den EU-Ländern daher bezüglich der (pauschalen) Besteuerung von Zinseinkünften keine Regelungskompetenz mehr zusteht. Diese Teile der Steuerabkommen müsste daher erheblich abgeändert bzw. "herausgelöst" werden. Damit könnten die Steuerabkommen in der jetzt vorliegenden Form nicht abgeschlossen werden, sondern es müssten Nachverhandlungen stattfinden.
Zwar könnten Deutschland und Großbritannien die Abkommen trotz der Bedenken in der vorliegenden Form abschließen, jedoch könnte die EU-Kommission dann ein Vertragsverletzungsverfahren gegen diese beiden Staaten vor dem EuGH einleiten. Im Falle einer Verurteilung wären die Ländern dann wohl gezwungen, die Abkommen wieder zu kündigen. In diesem Fall (die Ratifizierung des Abkommens durch den Bundestag und den Bundesrat vorausgesetzt) wäre die Abkommen also faktisch nur hinsichtlich der Steueramnestie in Kraft getreten - um wenig später wieder außer Kraft zu treten. Es dürfte diskutabel sein, ob diese Vorgehensweise nicht auch die Steueramnestie unwirksam werden lässt.
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