Weiterer Fachanwaltstitel für Mitarbeiter der Korts Rechtsanwalts GmbH
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- Erstellt am Montag, 12. März 2012 16:29
Der Präsident der Rechtsanwaltskammer Köln hat Herrn Rechtsanwalt Wahed T. Barekzai die Erlaubnis erteilt, die Bezeichnung „Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht“ zu führen.
Mit Herrn Rechtsanwalt Barekzai verfügen nun vier Rechtsanwälte unserer Kanzlei über die Erlaubnis, sich als „Fachanwalt für Steuerrecht“ und als „Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht“ bzw. "Fachanwalt für Arbeitsrecht" zu bezeichnen.
Die Verleihung des Fachanwaltstitels an unseren Mitarbeiter verdeutlicht nochmals die Erfahrung und die Expertise unserer Kanzlei auf dem Gebiet des Steuer- und Wirtschaftsrechts. Nach der letzten Statistik der Bundesrechtsanwaltskammer verfügten zum 01.01.2011 nur 0,57% der in Deutschland zugelassenen Rechtsanwälte über den Titel eines "Fachanwalts für Handels- und Gesellschaftsrecht".
Die Vorrausetzungen für den Erwerb eines Fachanwaltstitels sind genau geregelt. Die Erlaubnis zum Führen eines Fachanwaltstitels wird von der Rechtsanwaltskammer nur erteilt, wenn der Rechtsanwalt das Absolvieren eines entsprechenden Weiterbildungslehrgangs mit erfolgreichem Bestehen der abschließenden Leistungskontrollen nachweist und zusätzlich nachweist, dass er im Verlauf der letzten drei Jahre vor Antragstellung eine erhebliche Anzahl von praktischen Fällen aus diesem Rechtsgebiet bearbeitet hat. Für den Fall, dass die Rechtsanwaltskammer die vorgelegten Unterlagen für nicht aussagekräftig erachtet, kann der Rechtsanwalt zu einem sogenannten „Fachgespräch“ geladen werden.
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