EU nimmt Lösung der (steuerlichen) Probleme bei grenzüberschreitenden Erbschaften in Angriff

Das EU-Parlament hat am 13.03.2012 ein Gesetz zu erleichterten Bewältigung von grenzüberschreitenden Erbschaften verabschiedet. Die neuen Regeln sollen Rechtskonflikten in Erbschaftsfällen vorbeugen, indem der Nachlasser zukünftig die Wahl hat, welches Erbrecht zur Anwendung kommen soll: das Erbrecht seines Heimatlandes oder das seines Wohnsitzes.

 

"Ergänzend" hierzu hat die EU-Kommission bereits im Dezember 2011 Vorschläge veröffentlicht, wie innerhalb der EU das Erbschaftsteuerrecht verbessert werden könnte:

 

Im Moment kommt es aufgrund der unterschiedlichen nationalen Erbschaftsteuergesetze oftmals dazu, dass bei grenzüberschreitenden Erbschaften mehrere EU-Staaten den Nachlass besteuern, ohne zu berücksichtigen, dass ein anderen EU-Staat ebenfalls den Nachlass besteuert. Es kommt also zu Doppelbesteuerungen, die im schlimmsten Fall den gesamten Nachlass aufzehren.

Ferner sehen die Erbschaftsteuergesetze mancher EU-Länder diskriminierende Regelung vor: Liegt zum Beispiel ein Teil des Nachlass´ im Ausland, so wird das dort befindliche Vermögen oft höher/anders besteuert als das im Inland belegene Vermögen.

 

Die EU-Kommission hat die EU-Staaten nunmehr nochmals auf diese Probleme hingewiesen (Kommunikation COM/2011/846) und Lösungsvorschläge (Empfehlung, Recommendation C/2011/8819) unterbreitet, die sie in den nächsten Wochen mit den EU-Staaten diskutieren will.

Sollten die Diskussionen zu keiner Änderung der Haltung der EU-Staaten führen, so ist es sehr wahrscheinlich, dass die EU-Kommission eine für alle EU-Staaten verbindliche Richtlinie zu diesem Problembereich erarbeiten wird, um dieses Problem einheitlich für die gesamte EU zu regeln/zu lösen.

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