Schweizer Finanzämter nutzen ebenfalls gestohlene Kundendaten!

Nach einem Bericht des Schweizer Fernsehens (SF) nutzen Schweizer Finanzämter ebenfalls gestohlene Kundendaten. Laut dem Bericht handelte es sich um eine Daten-CD, die in Vaduz/Liechtenstein aus einer Treuhand-Kanzlei entwendet wurde. Auf Basis dieser Daten wurden von den Steuerbehörden 180 Steuerverfahren eingeleitet, nachdem festgestellt wurde, dass Schweizer Steuerpflichtige Steuerdelikte begangen haben. Im Ergebnis flossen so zusätzliche 60 Mio. Schweizer Franken an Nach- und Strafsteuern an die dortigen Finanzämter.

Einsprüche gegen die Verwertung der Daten wurden von der Schweizer Steuerverwaltung zurückgewiesen. Ferner urteilte das oberste Schweizer Gericht, das Bundesgericht in Bern, im Jahr 2007, dass der Verwendung der Daten, obwohl sie gestohlen worden waren, kein Beweisverwertungsverbot entgegen stehe.

 

Damit vertreten die Schweizer Steuerverwaltung und die Schweizer Gerichte dieselbe Ansicht, die auch von der deutschen Steuerverwaltung und den deutschen Gericht vertreten wird.

Steuerrecht "aus dem Leben"

Steuerrecht ist in der konkreten Anwendung superspannend. Für Interessierte (nicht nur Kollegen) haben wir eine sytematische Zusammenstellung des

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- Internationalen Steurrechts
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