Steuerabkommen zwischen Schweiz und Deutschland verfassungsgemäß?

Die Bundesregierung hat im Deutschen Bundestag auf Nachfrage mitgeteilt, dass sie das Steuerabkommen zwischen Deutschland und der Schweiz für verfassungsgemäß hält - anderenfalls hätte sie das Abkommen nicht unterzeichnet.

 

Die Fragesteller hatten sich auf einen Aufsatz des sehr renommierten Steuerstrafrechtlers Prof. Dr. Joecks aus dem Dezember 2011 bezogen. Prof. Dr. Joecks ist seit vielen Jahren Herausgeber und Autor eines Standardwerks zum Steuerstrafrecht. In seinem Aufsatz vom Dezember 2011 unterzog er das Abkommen mit der Schweiz einer ersten Bewertung und kam unter anderem zu dem Ergebnis, dass das Abkommen (ganz/teilweise) nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist.

 

 

 

 

 

Prof. Dr. Joecks sieht es als ein schwerwiegendes verfassungsrechtliches Problem an, dass das Abkommen faktisch zu einer "Priviligierung des Hinterziehers gegenüber dem Steuerehrlichen, aber auch gegenüberTätern mit Einkünften aus anderen Staaten" führt. Hierin können Verstöße gegen das Gleichheitsgebot und das Rechtsstaatsprinzip des Grundgesetzes liegen. Er verweist darauf, dass bereits gegen die Steueramnestiegesetze von 1988 und 2004/2005 erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken vorgebracht worden waren - das Steuerabkommen mit der Schweiz stelle sich gegenüber diesen damaligen Gesetzen als noch "schlechter" dar.

 

Mit dem Aufsatz von Prof. Dr. Joecks zeigt sich, dass das Steuerabkommen mit der Schweiz nicht nur Fragen hinsichtlich der tatsächlichen Durchführung aufwirft, sondern auch rechtssystematisch auf "wackligen" Beinen steht.

 

 

[Fundstelle: Prof. Dr. Joecks, wistra 2011, 441ff]

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